Umsatzsteuer auf NAV-Sitzung heiß diskutiert

Auf der Mitgliederversammlung des Nordwestdeutschen Automaten-Verbandes (NAV) am 6.Juni in Bremen wurde unter anderem ausführlich das wieder einmal auf dem Tisch liegende Spieleinsatzsteuer-Gesetz diskutiert. Die Bundesländer hatten den Entwurf aus der Schublade gezaubert, weil sie beim Plan der Bundesregierung, die Spielbanken-Umsätze mit der Umsatzsteuer zu belegen, auf ihre Spielbankenabgaben verzichten müssten.

Dass eine Spieleinsatzsteuer verfassungswidrig wäre, davon ist Steuerrechts-Experte Dr.Christian Jahndorf überzeugt. Sollte dieser Kelch nicht an der Branche vorübergehen, wird eine Verfassungsklage angestrebt.

Jahndorf, von der Fides Treuhandgesellschaft, hatte an einem Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Umsatzsteuer auf den Erlös aus Geldspielgeräten mitgewirkt. Er legte auf der NAV-Sitzung außerdem dar, was es für die unternehmerische Praxis bedeutet, wenn man sich aktuell auf die Umsatzsteuer-Befreiung beruft. Denn das hat nicht nur Vorteile: Die Vorsteuerabzugsberechtigung entfällt, und gleichzeitig erhöht sich das steuerpflichtige Einkommen.

Neben Umsatzsteuer beziehungsweise Spieleinsatzsteuer informierte der Vorstand (Foto) die NAV-Mitglieder auch über alle anderen Themen, die zur Zeit unter den Branchen-Nägeln brennen. Wie 1.Vorsitzender Hans-Peter Jung sagte: „Zu keinem Zeitpunkt gab es derart viele unbeantwortete Fragen mit derart weit reichenden Dimensionen.“ Mehr zur Jahreshauptversammlung des NAV in der Juni-Ausgabe von games & business, die wie immer zur Mitte des Monats erscheint.