U-Steuer: Bundesregierung bestätigt Entwurf – Neuregelung soll zum 1. Juli in Kraft treten

Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf des Finanzministeriums zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung für Glücksspiele mit Geldeinsatz bestätigt. Der Entwurf wurde vom Bundeskabinett am 4. Mai 2005 ohne Aussprache angenommen. Das teilen die AMA-Verbände (VDAI, DAGV, BA) mit. Der Entwurf hat jetzt den Staus eines Regierungsentwurfs. Er wird in inhaltlich unveränderter Form parallel dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2005 terminiert. Ursprünglich war das Inkrafttreten schon für den 4. Mai 2005 vorgesehen. Mit einer ersten Lesung im Bundestag ist in der 22. Oder 24. Kalenderwoche zu rechnen. Danach geht der Entwurf in die Ausschüsse zur weiteren Beratung. Wie das parlamentarische Verfahren ausgeht, ist ungewiss.

Nach dem Entwurf der Bundesregierung sollen künftig alle Geldgewinnspiele der Umsatzsteuer unterworfen werden. Damit wäre der Forderung des Europäischen Gerichtshofs Rechnung getragen, der eine steuerliche Gleichbehandlung in der Besteuerung dieser Spiele gefordert hatte. Bislang waren nur gewerbliche Geldgewinnspiel-Geräte umsatzsteuerpflichtig. Zum Beispiel Slotmachines in Casinos aber nicht. Sie unterliegen der Spielbankabgabe, die allerdings Ländersache ist. Die unterschiedlichen Zuständigkeiten – und damit verbundenen Interessen – könnten ein Grund dafür sein, dass der Termin für das Inkrafttreten des Regierungsentwurfs verschoben wurde.