Schiedsrichter-Skandal: Private Sportwettanbieter als Sündenbock

Im Rahmen der aktuellen Diskussion um den Fall Hoyzer wird immer mehr der Eindruck, als wenn der staatliche Sportwettanbieter Oddset über eigene Versäumnisse hinwegtäuschen will und den privaten Sportwettanbietern die Schuld für die vermeintlichen Manipulationen zuweisen möchte.

Zunächst ist festzustellen, dass auch die privaten Sportwettanbieter ein existenzielles Interesse an einem fairen und sauberen Sport haben. Denn ohne das Vertrauen der Kunden in den Sport würde die Vermarktung Sportwette für jeden Anbieter auf Dauer unmöglich.

Selbst wenn sich die Betrugsvorwürfe gegen Herrn Hoyzer bestätigen sollten, muss beachtet werden, dass es sich dabei um ein persönliches Fehlverhalten in einem Einzelfall handelt, an dem die privaten Sportwettanbieter kein Verschulden trifft. Vielmehr stellt sich angesichts der Tatsache, dass allein bei Oddset-Berlin im Zusammenhang mit dem fragwürdigen Spiel Umsätze von rund 100.000,- € getätigt sein sollen, die Frage inwieweit nicht ein entsprechendes Überwachungssystem bei Oddset existiert und wenn ja, warum es nicht effizient eingesetzt wurde. Eine Warnmeldung von Oddset an die DFL hätte nicht erst zwei Tage nach dem Spiel, sondern vor dem Anpfiff erfolgen müssen.

Die digibet wetten.de z. B. verfügt über entsprechende Risikoüberwachungssysteme für den Sportwetthalter und kann dadurch auffälliges Wettverhalten rechtzeitig erkennen. Im Interesse des fairen Sports hat die digibet wetten.de AG sich auch bereits mit der der DFL in Verbindung gesetzt und ihre Bereitschaft erklärt, einem Frühwarnsystem beizutreten.
Im Fall Hoyzer wurden bei digibet wetten.de übrigens keine Auffälligkeiten verzeichnet

Da Oddset leider nicht müde wird, auf die Liberalisierung des Sportwettmarktes mit dem monotonen Argument, die privaten Sportwettanbieter würden ihr Gewerbe illegal betreiben, zu reagieren, sei zu der tatsächlichen Rechtslage auf Folgendes hingewiesen:

Richtig ist, dass die Ordnungsbehörden teilweise gegen Wettbüros vorgehen. Doch was steckt dahinter? Sind die Läden wirklich illegal, wie Oddset gebetsmühlenartig wiederholt oder geht es vielmehr um die Sicherung von staatlichen Pfründen unter dem Deckmantel des Schutzes der Bevölkerung vor der Spielleidenschaft mit seinen negativen Folgen?

Viele der Wettbüros und Internetanbieter – so auch die von der digibet wetten.de betreuten – vermitteln die Sportwetten an staatlich konzessionierte Buchmacher aus z.B. Österreich oder Gibraltar. Dort sind die Buchmacher registriert und unterliegen der staatlichen Kontrolle. Dabei können sie sich als Unternehmen in Mitgliedsstaaten der EU auf die Dienstleistungsfreiheit berufen.

Dies hat der EuGH in seiner Entscheidung in Sachen Gambelli noch einmal deutlich gemacht und dabei klare Regeln für einen Eingriff der Nationalstaaten in die Dienstleistungsfreiheit aufgestellt: „Eine Monopolisierung ist nur zulässig, wenn der Staat nicht selbst zum Spiel anreizt, und die Erzielung von Einkünften für die Allgemeinheit darf allenfalls ein positiver Nebeneffekt der Monopolisierung sein.“

Angesichts der Vielzahl der Oddset-Läden (mehr als Postfilialen in Deutschland) und der massiven Werbung in den Medien und Fußballstadien und rund um die Fußball-WM 2006 dürfte offenkundig sein, dass Oddset seine Monopolstellung nicht rechtfertigen kann. Vielmehr ist erkennbar, dass es Oddset und den dahinter stehenden Bundesländern primär um die Sicherung von staatlichen Einnahmen geht, welche außerhalb der regulären Landeshaushalte in Gutsherrenmentalität verteilt werden. Dieser Eindruck verstärkt sich auch dadurch, dass man den entsprechenden Anfragen in den Landesparlamenten zum Lotto entnehmen kann, dass in der Regel nur danach gefragt wird, wie hoch die Einnahmen sind, wie diese gesteigert werden können und wie die private Konkurrenz zurück gedrängt werden kann.

Die Bewerbung der digibet wetten.de, als Sponsor für die WM 2006 aufzutreten, hat die FIFA übrigens unter Hinweis auf des Engagement von Oddset abgelehnt, obwohl sich nun zeigt, dass es Oddset schwer fällt, die versprochene finanzielle Unterstützung zu leisten.

In rechtlicher Hinsicht sind im letzten Jahr viele positive Entscheidungen von Verwaltungs- und Strafgerichten zu Gunsten der privaten Sportwettanbieter gefallen (z. B. Hess. Verwaltungsgerichtshof, OVG Schleswig, VG Karlsruhe, LG Wuppertal, AG Bremen etc.).
So hat auch aktuell das Sächsische OVG die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs wiederhergestellt, weil es erhebliche Bedenken des Verbotes der Sportwettvermittlung hinsichtlich der Vereinbarkeit des Staatsvertrages zum Lotteriewesen und der Strafbarkeit gemäß § 284 StGB gegenüber dem europäischen Recht hat.
Interessant ist, dass die Verwaltung und vereinzelt die Verwaltungsgerichte (z. B. VGH Mannheim) auf die Strafbarkeit der Vermittlung von Sportwetten abstellen, die zuständigen Fachgerichte der Strafjustiz jedoch die Verfahren einstellen oder die Hauptverhandlung aufgrund fehlender Strafbarkeit erst gar nicht eröffnen (so z. B. LG Wuppertal, LG Baden-Baden, AG Bremen und zahlreiche weitere Instanzgerichte). Die Strafgerichte sehen in den Genehmigungen der konzessionierten Buchmacher zu Recht eine strafausschließende Erlaubnis i.S. des § 284 StGB. Darin zeigt sich einmal mehr die Widersprüchlichkeit der Verwaltung als verlängerter Arm der staatlichen Oddset-Unternehmen, wenn sie auf die Strafbarkeit der Vermittlung abstellt und dabei geflissentlich die Rechtsprechung der Strafgerichte übersehen. Dabei ist sogar nach der Rechtsprechung des BGH in Strafsachen die Sportwette nicht pauschal als Glückspiel zu sehen sondern im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen, ob ein Glückspiel oder Geschicklichkeitsspiel vorliegt.

Eine endgültige Klärung der Rechtslage zeichnet sich ab. Das Bundesverfassungsgericht hat verbindlich angekündigt, zu der Problematik in diesem Jahr eine Grundsatzentscheidung zu fällen. Angesichts dessen, das der zuständige Richter an dem Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach die Behörden gebeten hat, von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen und die Wettbüros geöffnet zu lassen, besteht die begründete Hoffnung, das die Richter aus Karlsruhe die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gebotene Liberalisierung des Sportwettmarktes bestätigen werden.

Für den Vorstand der digibet wetten.de AG
Markus Maul