Stellungnahme der Merkur-Spielothek zum SPIEGEL-Artikel Glaubwürdigkeit verspielt?

Als marktführender Anbieter modernster elektronischer Unterhaltung in 180 innovativen Spielstätten allein in Deutschland steht die Merkur-Spielothek seit vielen Jahren im besonderen Fokus. Anzeigen bestimmter Konkurrenten bei den Strafverfolgungsbehörden wegen angeblicher Manipulation von Unterhaltungsautomaten oder Vorwürfe des verbotenen Glücksspiels haben sich stets als falsch erwiesen. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingestellt oder Gerichtsverfahren endeten mit Freisprüchen, so zuletzt beim Landgericht Augsburg mit Urteil vom 02.07.2003.

Da wir über den Stand des Ermittlungsverfahrens und den genauen Tatvorwurf keine Informationen haben, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass unsererseits durch keine ,wie auch immer geartete Maßnahmen ein Eingriff in den genehmigten Spiel- und Gewinnplan zu Gunsten oder zu Lasten der Spieler stattfindet. Ein Verstoß gegen die so genannte Bauartzulassung kann somit nicht vorliegen.

Die in unseren Geräten verwendete zusätzliche Steuerung dient lediglich der Wiederinbetriebnahme eines Geld-Spiel-Gerätes in einer selten anzutreffenden Blockadesituation. Den ermittelnden Behörden, denen umfassende Zusammenarbeit angeboten wurde, werden alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Wir gehen nach wie vor davon aus, dass diese Endblockierungsvorrichtung nicht gegen irgendeine Vorschrift verstößt, haben aber vorübergehend – bis zur Klarstellung – diese Funktion außer Betrieb gesetzt.

Espelkamp, 2004-12-10
gez. Robert Hess
Leiter Kommunikation