Klage gegen Blacklist in Belgien gescheitert

Der zur BetClic Everest Group gehörende Anbieter „Bet-at-home“ hat seinen Rechtsstreit um die Entfernung seines Namens von der schwarzen Liste (Blacklist), die illegale Anbieter von Glücksspiel in Belgien aufführt, verloren. Die Klage gegen die „Belgian Gaming Commission“ (BGC) wurde abgewiesen. Im Mai 2012 hatte die BGC Glücksspiel-Anbieter wie 888.com, Titanpoker, Everest, PartyPoker, iPoker, bwin, William Hill, betfair, Betsson, Bet-at-home, Betclic, Expekt, Stan James, 188Bet und Betway auf diese Blacklist gesetzt, da sie keine Lizenz fürs Online Glücksspiel Angebot in Belgien erhalten hatten. Somit sollten diese von den vier größten Internet Providern des Landes blockiert werden.

„Bet-at-home“ hatte argumentiert, die Blacklist der BGC und die damit verbundene Blockierung der IP-Adressen seien unter den Gesetzen der Europäischen Union (EU) illegal. Doch das Gericht in Brüssel entschied in erster Instanz, dass die BGC innerhalb ihrer legalen Rechte handelte als sie „Bet-at-home“ auf die schwarze Liste setzte und dass der auf Malta sitzende Anbieter wohl träumen würde zu glauben, dass das belgische Rechtssystem der illegalen Aktivität grünes Licht geben würde.

Da weniger als die Hälfte der Anbieter von Internet Service des Landes die Webseiten der Firmen auf der schwarzen Liste blockierten, sei es doch deren eigene Entscheidung und daher könne folglich die BGC nicht für eventuelle Schäden von „Bet-at-home“ verantwortlich gemacht werden. Außerdem wurden der Firma noch die Gerichtskosten von 5000 Euro auferlegt. „Bet-at-home“ ist schon das zweite Unternehmen, das auf der belgischen Blacklist verzeichnet ist, das mit seiner Klage scheitert. Bereits im Juni letzten Jahres musste sich „Bwin.party“ geschlagen geben. Rechtsanwalt Philippe Vlaemminck, der Belgien vor Gericht vertreten hatte, gab an, er hoffe, dass das dieses Gerichtsurteil das Ende der Aktionen gegen das belgische Gesetz signalisiere.

Verfasst von Elke Schwalm