Monopolkommission: Neuer Glücksspielstaatsvertrag bereits gescheitert

Hauptgutachten bescheinigt dem GlüÄndStV Untauglichkeit

Betfair PLC. Die Monopolkommission, das offizielle Beratungsgremium der Bundesregierung für Fragen der Wettbewerbspolitik, beurteilt den vor nur einer Woche in Kraft getretenen Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) der Länder in ihrem am Freitag vorgestellten 19. Hauptgutachten als nicht geeignet, die gesellschaftlichen Ziele effizient zu erreichen. Aus diesem Grund hält die Monopolkommission bereits jetzt eine „grundsätzliche Überarbeitung“ der Regulierung für notwendig.

Die Monopolkommission kritisiert unter anderem

  • die beschränkte Anzahl möglicher Konzessionen für Sportwettanbieter, da sie die Graumärkte stärkt,
  • die gewählte steuerliche Bemessungsgrundlage ‚Spieleinsatz’, da auch sie deutlich weniger geeignet sei, den Graumarkt einzudämmen als die Bemessungsgrundlage ‚Bruttorohertrag’ und
  • das Verbot von Online-Poker und Online-Casinospielen trotz einer grundsätzlich vergleichbaren Graumarkt-Problematik.

„Besonders bedeutsam“ ist nach Auffassung der Monopolkommission das Besteuerungssystem, da es für die Erreichung der gesellschaftlichen Regulierungsziele maßgeblich ist. Daher empfiehlt das Expertengremium: „Im Ergebnis ist damit für das gesellschaftlich relevante Ziel der Suchtbekämpfung durch Kontrolle, ein Besteuerungssystem, wie es in Schleswig-Holstein gewählt wurde, klar vorzuziehen. Die Kanalisierung des Glücksspiels in den legalen Markt erfolgt unter einem derartigen System deutlich besser.“
Peter Reinhardt, Zentraleuropachef von „Betfair“, sagte dazu:
„Das Urteil der Monopolkommission ist eindeutig: Die Länder haben mit dem GlüÄndStV ein untaugliches Gesetzeswerk konstruiert. Der neue Staatsvertrag ist nicht geeignet, den Schwarzmarkt zu kanalisieren, effektiven Spielerschutz zu gewährleisten und Steuereinnahmen zu generieren. Mit dem vorliegenden Regulierungsmodell wird der größte Teil des Online-Glücksspiels weiterhin im unregulierten Bereich stattfinden. Es ist wichtig, dass nun Konsequenzen gezogen werden und im Sinne der Empfehlungen der Monopolkommission möglichst schnell nachgebessert wird.“

Das Gutachten ist unter www.monopolkommission.de zum Download verfügbar.