Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Die Hamburger Bet-at-Home.com-open-SPD hat kein Recht, uns zu kritisieren

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki haben Kritik aus der Hamburger SPD-Bürgerschaftsfraktion am Schleswig-Holsteinischen Glücksspielgesetz in aller Schärfe zurück gewiesen:

„Vom 16.-24. Juli 2011 haben in Hamburg die bet-at-home.com-Open stattgefunden, das frühere Tennisturnier am Hamburger Rothenbaum. Von der Homepage des Turniers war man mit einem Klick bei einem ausländischen privaten Sportwettenanbieter, von dem niemand in Deutschland weiß und kontrollieren kann, welche Suchtprävention er sicher stellt und welche Spielerschutzkriterien er erfüllt. All das ist nach geltendem Glücksspielstaatsvertrag verboten. Der SPD-geführte Hamburger Senat hat das geduldet. Die Kritik aus Hamburg ist deshalb scheinheilig“, so Kubicki heute (15. September 2011) in Kiel.

Demgegenüber sei in Hamburg gerade die Werbung für Lotto auf Bussen verboten worden. Arp: „Es ist doch grotesk, dass für Lotto, das nun wirklich nicht süchtig macht, Werbung verboten ist, während die Fahnen im Ausland lizenzierter privater Sportwettenanbieter auf dem Rothenbaum wehen. Wer so etwas gutheißt, darf uns nicht kritisieren“, so der CDU-Abgeordnete.

Arp erinnerte auch an mittlerweile rechtskräftige Urteile, nach denen der geltende Glücksspielstaatsvertrag eben nicht dem Spielerschutz diene, sondern „im Gegenteil – Maßnahmen ergriffen werden, die darauf abzielen, den Spielbetrieb zu fördern und sie zwecks Maximierung der aus den entsprechenden Tätigkeiten erwarteten Einnahmen zu aktiver Teilnahme am Spiel zu stimulieren“ (Az.: 3 A 158/09 HAL)