Spielhallengesetz Berlin

Das Abgeordnetenhaus Berlin hat auf seiner gestrigen Plenarsitzung das vom Senat eingebrachte Gesetz „Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Berlin (Spielhallengesetz Berlin – SpielhG Bln)“ angenommen. Zuvor hatten die beteiligten Ausschüsse für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung, für Wirtschaft, Technologie und Frauen sowie der Hauptausschuss die Annahme des Gesetzentwurfs mehrheitlich beschlossen. Nur die FDP-Fraktion hat den Gesetzesantrag abgelehnt.

Das Gesetz wird am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft treten (Drs. 16/4027).

Der 1. Vorsitzende des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland e.V., Herr Thomas Breitkopf, zeigt sich entsetzt über die Ignoranz sowohl der Senatsverwaltung als auch der Abgeordneten gegenüber einer ganzen Branche. Trotz einer eigehenden Stellungnahme eines renommierten Anwaltsbüros, das erhebliche verfassungs- und europarechtliche Ungereimtheiten des Gesetzentwurfs aufgezeigt hat, haben insbesondere die Abgeordneten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE die massiven rechtlichen Bedenken ignoriert. Im Ergebnis wirken sich verschiedene Gesetzesvorschriften wie eine Enteignung aus, die zudem noch entschädigungslos hinzunehmen ist.

Die Senatsverwaltung ist offensichtlich nicht in der Lage bzw. weigert sich, gegen die vielen illegalen Glücksspiel- und Wettstuben in Berlin vorzugehen. Stattdessen wird – quasi zur eigenen Beruhigung – ein langjährig etabliertes, seriöses und streng reguliertes Gewerbe in den wirtschaftlichen Ruin getrieben. Die Konsequenz wird sein – so Thomas Breitkopf -, dass sich die betroffenen Spielhallenbetreiber mit unzähligen Klagen gegen diese existenzvernichtenden Regulierungen zur Wehr setzen müssen und werden!