Bremisches Spielhallengesetz

Die Bremische Bürgerschaft hat auf ihrer gestrigen Plenarsitzung das Bremische Spielhallengesetz (BremSpielhG) verabschiedet. Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung durch den Senat im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen in Kraft. Der Nordwestdeutsche Automaten-Verband e.V. (NAV) fordert den Senat auf, das Gesetz vor Verkündung auf seine europa- und verfassungsrechtliche Konformität zu prüfen.

Zur schnellen Verabschiedung des Bremischen Spielhallengesetzes hat der NAV mit einer sehr kritischen Pressemitteilung Stellung genommen. Er kritisiert, dass das Gesetz „mit heißer Nadel gestrickt“ und „ohne gründliche Beratung von der Bremischen Bürgerschaft beschlossen worden“ ist. Der Vorsitzende des NAV, Herr Hans Peter Jung, geht davon aus, dass dieses Gesetz „juristisch keinen Bestand haben wird, weil es in weiten Teilen mit dem Verfassungs- und dem Europarecht kollidiert“.