Bremische Bürgerschaft hat in erster Lesung das Bremische Spielhallengesetz angenommen

Die Bremische Bürgerschaft hat auf ihrer gestrigen Plenarsitzung in erster Lesung das Bremische Spielhallengesetz (BremSpielhG) angenommen. Der Gesetzentwurf ist von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN als Dringlichkeitsantrag „Spielerschutz im Bremischen Spielhallenwesen verbessern“ eingebracht worden (Drs. 17/1736 vom 5. April 2011).

Beabsichtigt ist, das Bremische Spielhallengesetz auf der nächsten Plenarsitzung der Bremischen Bürgerschaft am 11. und 12. Mai 2011 in zweiter Lesung zu verabschieden, kurz vor der nächsten Wahl der Bürgerschaft, die für den 22. Mai 2011 vorgesehen ist.

Nach dem Gesetzentwurf ist die Spielhallenerlaubnis gemäß § 33 i GewO zu versagen, wenn

  • eine Spielhalle einen Mindestabstand von 250 m Luftlinie zu einer anderen Spielhalle unterschreitet,
  • eine Spielhalle im baulichen Verbund mit einer oder mehreren weiteren Spielhallen steht, insbesondere in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex untergebracht wird,
  • ein Sozialkonzept nicht vorgelegt wird, wonach die Spielerinnen und Spieler zum verantwortungsbewussten Spiel anzuhalten sind und der Entstehung von Spielsucht vorzubeugen ist. Dazu gehört auch das Führen einer Sperrliste einschließlich Spielerkontrolle anhand eines amtlichen Ausweises.

Der Gesetzentwurf sieht des Weiteren vor, dass eine Spielhalle nicht einsehbar sein und das äußere Erscheinungsbild nicht zur Werbung, zum Spielen auffordern oder anreizen darf. Für bestehende Spielhallen sind Übergangsregelungen vorgesehen, wobei die exakten Fristen noch nicht festgelegt worden sind.

Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir in enger Abstimmung mit dem Nordwestdeutschen Automaten-Verband e.V. berichten.