BGH wehrt Angriff der kommerziellen Glücksspielindustrie auf das deutsche Lotteriewesen ab ???

… und wer wehrt kontinuierliches pathologisches staatliches Verhalten im Lotteriewesen ab?

„Entschuldigung Bayern, wir, Eure Staatsregierung, haben Euch vom Bundesgerichtshof höchstrichterlich und rechtskräftig festgestellt jahrelang rechtswidrig zur Teilnahme am Glücksspiel angereizt und müssen in diesem Fall 15/19 der Kosten des Revisionsverfahren beim Streitwert von 190.000 € und 2/3 der Kosten der Instanzen bezahlen. Verzeiht, dass wir Euch seit 30 Jahren mit unserer Kundenzeitung „Spiel mit“ rechtswidrig zur Teilnahme am Glücksspiel ermuntert haben, wir durften Euch auch nicht mit euphorisierenden Bildern den Jackpot präsentieren, selbst wenn wir über Jahre hinweg irrtümlich meinten, dass dies unbedenklich sei, und sorry – auch den anreizenden und von uns verwendete Slogan „täglich spielen, täglich gewinnen“ durften wir Euch nicht darbieten.“ Nein, das ist gewiss nicht die Reaktion der Bayerischen Lottoverantwortlichen auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.12.2010 – Az.: I ZR 149/10.

Ja – so das credo des Bayerischen Monopolverfechters – der Bundesgerichtshof hat vielmehr „einen Angriff der kommerziellen Glücksspielindustrie auf das deutsche Lotteriewesen abgewehrt“.

Hallo?!?!?!

Ein Kommentar von RA Boris Hoeller

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