Dr. Christian von Boetticher, Wolfgang Kubicki und Hans-Jörn Arp: Schleswig-Holsteinische Koalitionsfraktionen legen Kriterien und Verfahrensvorschlag für neues Glücksspielrecht vor!

Die schleswig-holsteinischen Fraktionen von CDU und FDP haben heute (10. September 2010) ein zweistufiges Verfahren zur Erarbeitung eines neuen Glücksspielrechtes vorgeschlagen. Danach soll spätestens bis Ende 2011 das neue Glücksspielrecht in Kraft treten:

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes macht jetzt ein schnelles und gleichzeitig abgestimmtes Verfahren erforderlich“, erklärte CDU-Fraktionschef von Boetticher in Kiel.

„Sonst können die Gerichte illegales Glücksspiel nicht mehr verfolgen“, so Kubicki. „Wir brauchen also schnellstmöglich eine Neuregelung.“

Von Boetticher und Kubicki nannten sieben Kriterien, die das neue Glücksspielrecht nach Ansicht der schleswig-holsteinischen Koalitionsfraktionen zwingend erfüllen müsse:

  • Übereinstimmung mit dem Recht der Europäischen Unio
  • Bereitstellung der Mittel für den Breitensport und die Wohlfahrtspflege in mindestens der bisherigen Höhe
  • Wirksamer Spieler- und Jugendschut
  • Wirksame Suchtpräventio
  • Wirksame Maßnahmen gegen Wettmanipulatione
  • Verhinderung von Wetten, deren Inhalt dem Ansehen des Sports schade
  • Austrocknung des Schwarzmarktes im Glücksspielwese

„Wir wollen nicht, dass in Deutschland darauf gewettet wird, welcher Spieler in der 57. Minute seinen Oberkörper entblößt. Und wir müssen der Spielsucht und dem Wettbetrug wirksam entgegen treten. Wir teilen die Auffassung des Europäischen Gerichtshofes, dass das bisherige Glücksspielmonopol diesen Anforderungen nicht gerecht wird“, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki.

Die schleswig-holsteinischen Koalitionsfraktionen zeigten sich überzeugt, dass die von ihnen vorgeschlagene Aufrechterhaltung des Veranstaltungsmonopols des Staates für Lotterien in Verbindung mit einer kontrollierten Öffnung der Sportwetten unter strenger staatlicher Aufsicht diesen Kriterien gerecht werde.

(Den Vorschlag finden Sie unter folgendem Link: http://fdp-sh.de/files/3901/Gluecksspielstaatsvertrag_Entwurf.pdf, Eckpunkte und Erläuterungen finden Sie unter: http://www.cdu.ltsh.de/media/eckpunktepapier.pdf)

„Unser Vorschlag baut auf dem dänischen Modell auf, das von der EU nicht beanstandet wurde“, betonte der Glücksspielexperte der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp.

Die Koalitionsfraktionen schlagen deshalb folgenden Zeitplan für ein zweistufiges Verfahren vor:

1. Überarbeitung des Staatsvertrages der Länder für ein Veranstaltungsmonopol im Lotteriewesen bis Ende 2010. Ermöglichung von verantwortungsbewusster Werbung, Spielgemeinschaften und Vertrieb über das Internet.

2. Erarbeitung eines Staatsvertrages für eine kontrollierte Öffnung der Sportwetten mit Zulassung des Internetspiels unter strenger staatlicher Aufsicht unter enger Einbeziehung von Vertretern des Breitensports, der Wohlfahrtspflege und des Spitzensports bis Mitte 2011.

„Eine solche Regelung mit einem zweigeteilten Glücksspielwesen, in dem das Lotteriemonopol unangetastet bleibt, haben beispielsweise auch Frankreich, Italien, Spanien und Österreich. Dänemark wird es 2011 einführen. Die in den letzten Tagen von manchem geäußerte Behauptung, dieses Modell widerspreche EU-Recht, erschließt sich mir deshalb nicht“, so Arp.

Bereits am 22. September 2010 werden CDU– und FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag ihren Vorschlag mit Experten aus Sport, Wissenschaft, Glücksspielwesen und Politik diskutieren.

„Wir hoffen darauf, dass wir uns dabei mit allen Beteiligten auf Kriterien und Zeitplan für ein neues Glücksspielrecht verständigen können“, so Kubicki und von Boetticher abschließend.