Stadt Mengen (BaWü): Vergnügungssteuer auf 25 % erhöht -Automatenunternehmen kündigen Rückzug an

In ungewohnter Einigkeit haben alle vier in der Stadt Mengen in Baden-Württemberg miteinander im Wettbewerb stehenden Automatenaufstellunternehmen bei einer Zusammenkunft unter Führung des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg e. V. festgestellt, dass die im Dezember 2009 beschlossene und zum 01.01.2010 in Kraft getretene Erhöhung der Vergnügungssteuer auf nunmehr 25 (!) wirtschaftlich nicht mehr tragbar erscheint. In einem Schreiben des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg e. V. an die Stadtverwaltung und den Gemeinderat der Stadt Mengen, wird auf die wirtschaftliche Lage verwiesen und eine Schließung aller Spielstätten in Mengen zum 30.03.2010 angekündigt.



In dem Schreiben heißt es wörtlich: „Wir akzeptieren als gute Unternehmen angemessene Steuersätze, welche unsere Existenz nicht infrage stellen. Dies ist jedoch angesichts des oben genannten Steuersatzes nicht mehr der Fall.“ Gleichzeitig möchten die in Mengen ansässigen Automatenunternehmer die „Tür zu Gesprächen dennoch nicht zuschlagen“ und rufen den Gemeinderat auf, sich erneut mit der Problematik der Vergnügungssteuer zu befassen, um eine für beide Seiten erträgliche Lösung herbeizuführen.



Bei einer Schließung aller gewerblichen Spielstätten müsste die Stadt Mengen mit Einnahmeausfällen von mehreren 100.000 € rechnen. Für die betroffenen Arbeitnehmer ist offen, ob sie bei Filialunternehmen an anderen Orten beschäftigt werden können, oder ob ihnen – wie etwa bei kleinen Unternehmen – die Arbeitslosigkeit droht.



Der Vorsitzende des Automaten-Verbandes, Michael Mühleck, führte in einem Gespräch weiterhin aus, dass eine Eindämmung des gewerblichen Spiels an einem Ort in der Regel nicht zu einem Rückgang der Spielleidenschaft in der Bevölkerung, sondern zum Abwandern der Spielwilligen entweder in Nachbargemeinden, in illegales Spiel, ins Internet oder in Hinterzimmer so genannter „Kulturvereine“ führe. „Damit entgingen der Stadt Mengen nicht nur Steuereinnahmen, sondern würde auch noch indirekt einem unkontrollierten Spielverhalten Tür und Tor geöffnet“, so Mühleck weiter.



Aus Sicht der Branche ist der Schritt der vier betroffenen Unternehmen eher ungewöhnlich, da in der Regel auch ein Stück weit Verdrängungswettbewerb herrscht. Jedoch erscheint der nunmehr erhobenen Steuersatz auf Dauer weder für Filialisten in der Branche und schon gar nicht für kleine mittelständische Familienunternehmen tragbar.



Schon die Diskussion in anderen baden-württembergischen Gemeinden in den letzten Monaten hatte gezeigt, dass das Instrument der Vergnügungssteuererhöhung bei gewerblichen Spielstätten nur begrenzt zu Mehreinnahmen führt. So hatten einige Gemeinden und Städte nach Vorlage von Mustersatzungen sich darauf besonnen, dass eine regelmäßige Einnahme wohl langfristig einträglicher sei, als eine kurzfristige „Abschöpfung“ unter hohen Steuersätzen. Denn diese führen oft zu einem Rückgang der eigentlichen gewerblichen Tätigkeit – und damit auch zu einem Rückgang an Gewerbesteuern und Abgaben. Nach einer nicht repräsentativen Umfrage des Verbandes liegen die Vergnügungssteuersätze mittlerweile in Baden-Württemberg in der Regel zwischen 12 und 18
. Darüber hinaus habe es in zwei Fällen eine Festschreibung bei 20 % gegeben. Andere Gemeinden befänden sich in dem o.g. Abstimmungsprozess.

So seien in Stuttgart Automatenunternehmer und Stadtverwaltung erneut ins Gespräch eingetreten, um eine dauerhafte Lösung herbeizuführen, welche die wirtschaftliche Existenz langfristig nicht gefährdet.

Michael Mühleck: „Es muss auch den Stadtverwaltungen und Gemeinderäten einleuchten, dass langfristig eine sichere Einnahme auf einer für beide Seiten vernünftigen Basis besser ist, als das ständige Überlegen des einzelnen Unternehmers, der auf die Erzielung von Gewinnen angewiesen ist, da er sonst nicht existieren kann, ob er einen Standort überhaupt noch wirtschaftlich betreiben kann. Hier gilt mein Appell an die Landes- und Kommunalpolitik, wieder zur Vernunft zurückzukehren, auch wenn die Kassenlage in einigen Kommunen z. Zt. „kreative Ideen“ sprießen lässt“.