Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann erklärt zum Tagesordnungspunkt 8 im Landtag („Entwurf eines Gesetzes zur Änderung spielhallenrechtlicher Bestimmungen“):
„Glücksspielrecht wird mitunter emotional diskutiert. Kaum ein anderes Thema muss so viele Interessen zusammenbringen. Von Spielhallen geht Suchtgefahr aus, und Sucht führt zu weitreichenden sozialen Problemen. Wir müssen aber auch berücksichtigen: Es handelt sich um eine in Niedersachsen mittelständisch geprägte Branche mit über 5000 Beschäftigten. Mit dem Gesetzentwurf gelingt es, sowohl den Spielerschutz deutlich zu verbessern als auch die wirtschaftlichen Interessen der Branche zu berücksichtigen. Das Gesetz fordert der Branche vieles ab. Alle Spielhallen müssen künftig zertifiziert sein und bestimmte Qualitätsstandards einhalten. Niedersachsen ist das erste Bundesland, das ernst macht mit einer so weitgehenden und umfassenden Qualitätsoffensive. Das Gesetz beschreitet einen neuen Weg für Spielhallen in Deutschland, der unserem Bundesland gut zu Gesicht steht. Wir sichern die Beschäftigung und erhöhen die Qualität – beispielsweise durch Personalschulungen, die Erhöhung des Mindestzugangsalters auf 21 Jahre, Werbebeschränkungen und Rauchverbot.“
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung