Europaparlament diskutiert über Glücksspiele – Ethik-Beirat verspielt seine Glaubwürdigkeit

– EU-Kommission treibt Vertragsverletzungsverfahren weiter voran.
– Muss der deutsche Steuerzahler die Zeche für das Lottomonopol zahlen?

Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) bemüht sich mit aller Macht, den seit dem 01.01.2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag zu rechtfertigen und „schön“ zu reden. Schützenhilfe hat er dabei jetzt von seinem Ethik-Beirat bekommen, der in seiner jüngsten Presseinformation äußerst merkwürdige Schlüsse aus der aktuellen Debatte im EU-Parlament über die Regelung der Glücksspielmärkte in Europa zieht. Darin begrüßt der Beirat die angebliche „Entscheidung des EU-Parlaments, koordiniert gegen die Ausbreitung von illegalen Glücksspielangeboten vorzugehen“.

EU-Justizkommissar Jaques Barrot, Vizepräsident der Europäischen Kommission, wies darauf hin, dass der Online-Glücksspielbericht einen schwierig zu regelnden Bereich beschreibt, dabei Regelungen auf nationaler Ebene, aber gleichzeitig auch verschiedene EU weite Mindeststandards vorschlägt. Originalzitat aus Brüssel : “but the EP report has no legal power, it is just a report”.


Kommissar Barrot betonte unter Hinweis auf die laufenden Verfahren gegen Glücksspielmonopole, dass nationale gesetzliche
Beschränkungen nicht generell gerechtfertigt seien. Diese müssten in einem angemessenen Verhältnis zu den angegebenen und erlaubten Zielen stehen und  vor allem durch Daten gerechtfertigt sein. Auf keinen Fall dürften durch Verbote oder Einschränkungen Marktteilnehmer oder Spieler diskriminiert werden.

Die Europäische Kommission werde weiterhin Verstöße nationaler Glücksspielmonopole gegen die europäischen Richtlinien, Verträge und EUGH Urteile konsequent verfolgen.

Der Ethik-Beirat des DLTB warnt indessen auch vor illegalen Angeboten der – in der Terminologie des Lottoblocks – sog. „kommerziellen Glücksspielindustrie“ und vermittelt damit wohl wissentlich ein falsches Bild. Denn auch dem Rat müsste bekannt sein, dass u.a. das Oberlandesgericht Koblenz (vom 20.01.2009) und das Verwaltungsgerichts Berlin (vom 22.09.2008) zugunsten eines gewerblichen Spielvermittlers und seines Internet-Angebots geurteilt haben.

Zudem belegen etliche Entscheidungen der Zivilgerichte aus diesem Jahr, dass ausgerechnet die staatliche Lottogesellschaften ihrerseits immer wieder und massiv gegen Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen, insbesondere gegen Werbebeschränkungen, die der Spielsuchtprävention und dem Jugendschutz dienen sollen. Dies öffentlich zu brandmarken, wäre ebenfalls Sache des sog. „Ethik-Beirates“.

„Die aktuellen Kommentare des Ethik-Beirates und des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) verdrehen die Tatsachen und sind überaus dreist“, so André Jütting, Geschäftsführer des Deutschen Lottoverbandes. „Der Ethik-Beirat des DLTB sollte sich um rechtswidriges und unethisches Verhalten auch der Blockgesellschaften kümmern; Stimmungsmache zu betreiben widerspricht eindeutig seinem Auftrag. Seine Einseitigkeit ist unethisch. Auch der Ethik-Beirat weiß: Der Glücksspielstaatsvertrag ist europarechtswidrig. Neben Einnahmeverlusten in Milliardenhöhe werden hohe Strafgelder die Konsequenz dieser Missachtung sein. Die Zeche zahlt wieder mal der Steuerzahler.“

Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband
info@deutscherlottoverband.de