Erweiterung der Liste der “Hochrisikoländer” – Anpassung der Geldwäsche-Risikobewertung für Glückspielanbieter notwendig

Anfang März trat die Delegierte Verordnung der EU Kommission 2018/212 vom 13. Dezember 2018 in Kraft. Mit der Delegierten Verordnung wird die Liste der seitens der EU-Kommission als „Drittländer mit hohem (Geldwäsche-)Risiko“ geführten Nationen um Sri Lanka, Trinidad und Tobago und Tunesien erweitert. Die Kommission folgt hiermit der jüngsten FATF-Untersuchung, die ihre Ergebnisse im Dokument ‘Improving Global AML/CFT Compliance: ongoing process’ veröffentlicht hat.

Der Erlass der Verordnung ist Teil der Verpflichtung der Kommission zur Aktualisierung der Liste derjenigen Länder, die im Rahmen der EU-weiten Strategien zur Verhütung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein erhöhtes Risiko darstellen.

Die nun gültige Liste, veröffentlicht in der Delegierten Verordnung 2016/1675 als Anhang zur 4. Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlamentes und des Rates, enthält nunmehr die folgenden Länder:

  1. Afghanistan,
  2. Bosnien-Herzegowina,
  3. Guyana,
  4. Irak,
  5. Demokratische Volksrepublik Laos,
  6. Syrien,
  7. Uganda,
  8. Vanuatu,
  9. Jemen,
  10. Äthiopien (hinzugefügt am 13.02.2018),
  11. Sri Lanka
  12. Trinidad und Tobago und
  13. Tunesien (Nrn. 11., 12. Und 13. hinzugefügt am 06.03.2018).

Der Rechtsakt der Delegierten Verordnung ist für sich genommen nicht bindend für die Mitgliedstaaten, jedoch soll die Bewertung der Länder im Rahmen des geldwäscherechtlichen Risikomanagements der Verpflichteten des Geldwäschegesetzes einfließen.

Inhaber einer Glückspiel-Konzession in Malta sind verpflichtet das geographische Risiko einzubeziehen.
In der derzeit laufenden Überarbeitung der Implementing Procedures der FIAU heißt es in Bezug auf das „Geografische Risiko “ im Kapitel „Glücksspielspezifische Risikofaktoren“ (2.2.2., Abschnitt iv):
„…das sich für den Lizenznehmer ergebende Risiko aus dem Ort, an dem eine geschäftliche Aktivität durchgeführt wird, sowie der Herkunft der im Rahmen der Geschäftsbeziehung genutzten finanziellen Mittel“ – wird in Anwendung eines risikobasierten Ansatzes die Bewertung der FATF zu beachten sein.“

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@chevron-consultants.com oder telefonisch in unseren Büros in Deutschland (+4961047751000) oder Malta (+356 277 80 156).