Trotz Verbot: Staatliche Lottogesellschaften werben mehr denn je

Verdoppelung der Werbeausgaben im Januar. Suchtprävention wird ad absurdum geführt.

Hamburg, 17. Februar 2009 – Die staatlichen Lottogesellschaften haben ihre Werbeausgaben im Januar stark gesteigert. Rund 4 Millionen Euro betrugen die Ausgaben des Deutschen Lotto- und Totoblocks für Zeitungsanzeigen, Radio- und Plakatwerbung; das sind rund 70 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Das geht aus einer aktuellen Statistik der Nielsen Media Research GmbH hervor. Hinzu kommen noch erhebliche Ausgaben für Sportbandenwerbung, wie beispielsweise am vergangenen Wochenende beim Skifliegen in Oberstdorf, sowie Werbung in Annahmestellen, deren Kosten nicht von Nielsen erfasst werden.

Insgesamt gaben die Lottogesellschaften im vergangenen Jahr rd. 49 Millionen Euro für ihre ‚klassische’ Werbung aus. „Das bedeutet eine leichte Steigerung gegenüber 2007“, so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. „Die Zahl ist insofern besonders bemerkenswert, als am 1.1.2008 der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten ist, der Lotterieveranstaltern und -vermittlern zur Bekämpfung angeblicher Lottosucht-Gefahren erhebliche Werbebeschränkungen auferlegt. Darum scheren sich die staatlichen Lottogesellschaften aber anscheinend keinen Deut.“ Im Gegenteil: Die Januarzahlen belegen, dass die Lottospieler heftiger als je zuvor beworben werden. Ein Einschreiten der Glücksspielaufsichtsbehörden gegen das rechtswidrige Werbeverhalten des Lottoblocks ist bislang nicht bekannt.

Insbesondere die Radiosender durften sich freuen: Im Vergleich zum Vorjahres-Januar hat der Deutsche Lotto- und Totoblock seine Werbeausgaben auf rd. 2,5 Millionen Euro mehr als vervierfacht. „Die massiven werblichen Aktivitäten der staatlichen Lottogesellschaften beobachtet auch die EU-Kommission sehr genau“, so Faber. „Brüssel wartet noch immer auf den Nachweis der angeblichen Lottosucht, die den Bundesländern als Vorwand für den Glücksspielstaatsvertrag dient. Dass die Bundesländer die Ausweitung der Werbung durch ihre Lottogesellschaften hinnehmen, privaten Vermittlern aber jede Werbung rigoros untersagen, zeigt, wie wenig es ihnen um die Bekämpfung von ‚Lottosucht’ geht. Eine solche Politik ist unrechtmäßig und unseriös.“ Die bessere Alternative wäre eine europarechtskonforme und kohärente Regelung des deutschen Glücksspielmarktes.

Pressekontakt:
Rüdiger Keuchel
info@deutscherlottoverband.de