Die Zukunft der Wettbranche in Belgien

Trotz der seit über einem Jahr instabilen politischen Lage in Belgien wird die Reform des belgischen Glücksspielsektors fortgesetzt. Die Glücksspielkommission und die Katholische Universität Leuven debattierten im Rahmen des Seminars „Wie sieht die Zukunft des Glücksspielsektors in Belgien aus?“ am 30. Juni über die Reform des Glücksspielgesetzes. Die Diskussion vermittelte einen umfassenden Überblick über die Positionen der akademischen und politischen Welt bezüglich der bevorstehenden Gesetzesreform. Wettanbieter erhielten beispielsweise die Bestätigung, dass ein neues Lizenzierungssystem auch Sportwettenanbieter umfasst und dass zahlreiche Klauseln zu Wettbüros und geografischen Restriktionen Anwendung finden können. Die Glücksspielkommission nahm außerdem die Gelegenheit wahr, ihre offizielle Meinung, die sie einen Monat zuvor dem Justizministerium übermittelt hatte, bekanntzugeben. Wichtige behandelte Punkte waren Verbraucherschutz, die neuen Zuständigkeiten der Glücksspielkommission und der EU-Kontext.

Senatorin Marie-Hélène Crombé-Berton (französischsprachige Liberale, MR) – die vor der Sommerpause einen Vorschlag auf Senatsebene eingebracht hatte – ging auf Glücksspielsucht und die Überarbeitung des „Blacklist-Systems“ ein, das den Ausschluss von Problemspielern aus Glücksspieleinrichtungen ermöglicht. Sie bedauerte die Tatsache, dass die aktuellen rechtlichen Bestimmungen zum Schutz belgischer Glücksspielteilnehmer nicht ausreichen und schlug vor, indirekten Opfern der Spielsucht (Familienangehörigen und Verwandten) zu ermöglichen, eine Beschwerde bei der Glücksspielkommission einzureichen. Sie empfahl außerdem, spezialisierte Zentren einzurichten, die therapeutische Hilfe für betroffene Spieler anbieten sollen.

Status, Funktion und Zuständigkeiten der Glücksspielkommission wurden ebenfalls umfassend kommentiert. Die Regulierungsbehörde forderte mehr Unabhängigkeit, Autonomie und Kompetenzen in Bezug auf Kontrollen, Sanktionen und Vorbeugung von Spielsucht. Justizminister Jo Vandeurzen (flämischsprachiger Christdemokrat, CD&V NVA) stimmte diesen Vorschlägen im Grundsatz zu. Nele Hoekx, Forscherin an der Universität Leuven, betonte jedoch, dass ein Rechtsmittelverfahren angestrebt werden sollte, um die Entscheidung der Glücksspielkommission anzufechten. Sie fügte außerdem hinzu, dass die Kommission möglicherweise durch ihre neuen Aufgaben überfordert sei.

Bezüglich des EU-Kontexts unterstrichen die meisten Redner – z. B. Senator Martine Taelman (flämischsprachiger Liberaler, Open VLD) und Alan Littler, Forscher ander Universität Tilburg – dass die belgische Reform die EU-Richtlinien bezüglich der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs berücksichtigen müsse. Des Weiteren zweifelte Nele Hoekx die Rechtmäßigkeit und EU-Kompatibilität der von der Glücksspielkommission vorgeschlagenen „zahlreichen Klauseln“ zu Wettbüros an.

Während die Regierung bis Anfang 2009 einen Entwurfstext zu verabschieden und der Senat mit der Untersuchung des Entwurfs von Senatorin Crombé-Berton im Oktober 2008 zu beginnen hat, werden die Glücksspielkommission und die Katholische Universität Leuven weiter ähnliche Seminare organisieren. Das nächste Seminar mit Schwerpunkt auf den Glücksspielteilnehmern und ihrer Position innerhalb der Glücksspielpolitik wird im Herbst stattfinden.

Neuer belgischer Gesetzesentwurf der Senatoren

Ende Juli 2008 hat Senatorin Marie-Hélène Crombé-Berton zusammen mit ihrem französischsprachigen Amtskollegen bei den Liberalen, Alain Courtois, einen Vorschlag zur Änderung des Glücksspielgesetzes von 1999 eingebracht. In ihrer Begründung bekräftigen die Senatoren, dass das Glücksspiel eine „vollwertige Wirtschaftstätigkeit“ geworden sei, und sie begrüßen die Entstehung eines neuen boomenden Sektors in der belgischen Wirtschaft. Ihr 74-seitiger Entwurf, der der Europäischen Kommission bereits im Rahmen des Verfahrens der Richtlinie 98/34 mitgeteilt wurde, beleuchtet die Aspekte eines verbesserten und modernisierten regulierten Marktes durch ein neues Lizenzierungssystem. Der Text verleiht auch der Hauptsorge der Senatorin Crombé-Berton Ausdruck: Verbraucherschutz. Sie bedauert die Tatsache, dass das aktuelle System nicht genügend Werkzeuge bereitstellt, Spielsucht zu verhindern und zu heilen, und entwickelt Vorschläge zur Verbesserung des Ausschlussverfahrens von Problemspielern aus der Welt des Glücksspiels. Schließlich beharrt die Senatorin auf der Notwendigkeit, Status, Funktion und Vorrechte der Glücksspielkommission zu stärken und zu erweitern. Sie schlägt vor, dass die Regulierungsbehörde nicht mehr – wie es gegenwärtig der Fall ist – dem Justizministerium, sondern dem Senat unterstellt sein solle. Der Regulierungsbehörde würde eine rechtliche Zuständigkeit zukommen, sie wäre unabhängig und – dank der jährlichen Beiträge der lizenzierten Betreiber – autark.

Obwohl der Text für die belgischen und europäischen Interessengruppen ein großer Schritt nach vorne ist, besonders im Vergleich zu dem bisherigen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, sollte man die konkreten Auswirkungen, die einige Bestimmungen haben könnten, nicht unberücksichtigt lassen.

So schlagen die Senatoren beispielsweise vor, die Anzahl der Wettbüros zu begrenzen („Numerus Clausus“), was aller Wahrscheinlichkeit nach gegen EU-Recht verstieße.

Nach der offiziellen Wiederaufnahme der parlamentarischen Arbeit am 14. Oktober wird man den Text eingehend prüfen. Dennoch steht ein weiter Weg bevor, weil die Bundesregierung den Vorschlag der Senatoren wahrscheinlich entsprechend dem eigenen Gesetzesentwurf (erwartet für Anfang 2009) abändern wird.