Wie weiter nach der Ablehnung des 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrages?

Kleine Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung.

Der Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung vom 15. Dezember 2011 bildet die Rechtsgrundlage für Verbote und Instrumente zur Durchsetzung von Verboten (z. B. Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen im Internet nach § 4 Abs. 4 GlüStV). Gegenwärtig finden zwischen den Bundesländern und auf Ebene der Staatskanzleien Gespräche und Verhandlungen zur Neuregulierung des deutschen Glücksspielmarktes und der Auflegung eines neuen Glücksspielstaatsvertrages statt. Offen ist die Frage, ob es in Zukunft bei einheitlichen Länderregelungen bleibt oder ob die Eigenständigkeit der Länder dazu führen wird, dass es unterschiedliche Regulierungen geben wird. Der bestehende Glücksspielstaatsvertrag endet mit Ablauf des 30. Juni 2021.

Das Land Niedersachsen behält die bundesweite Zuständigkeit für Maßnahmen zur Zahlungsunterbindung. Die Wirksamkeit von Internetverboten ist nach Expertenmeinung umstritten.

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