Staatliches Glücksspielmonopol durch Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16. August 2007 nicht infrage gestellt

Berlin, 17. August 2007
Dem Inhaber eines Wettbüros in Völklingen (Saarland), der Sportwetten an Sportwettenveranstalter vermittelte, die auf der Isle of Man bzw. Malta ansässig sind, wurde 2004 seine Tätigkeit untersagt. Der Inhaber wurde nach § 284 StGB wegen unerlaubten Glücksspiels angeklagt und in dieser strafrechtlichen Angelegenheit am 25. Juli 2006 vom Landgericht Saarbrücken freigesprochen, weil er sich nach Ansicht des Gerichts wegen der unklaren Rechtslage in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden habe. Der BGH hat das Urteil des LG Saarbrücken bestätigt.

Im vorliegenden Fall ging es nicht um die Frage der Verfassungs- oder Europarechtskonformität des Glücksspielmonopols.

Der BGH hat allein die Frage der Strafbarkeit unerlaubten Glücksspiels auf der Basis der Rechtslage vor dem 28. März 2006 beurteilt. Diese Rechtslage sah der BGH als unklar an. Deshalb habe sich der Angeklagte nach Ansicht des BGH in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden.

Die Entscheidung ist auf die heutige Rechtslage nicht zu übertragen. Das Bundesverfassungsgericht hat durch sein Urteil vom 28. März 2006 eine neue Rechtslage geschaffen, die durch den Glücksspielstaatsvertrag, der zum 01. Januar 2008 in Kraft tritt, in Gesetzesrecht überführt wird.

Der neue Staatsvertrag enthält die klare Regelung, dass das Vermitteln und Anbieten von Sportwetten nur mit entsprechender behördlicher Erlaubnis und unter strengen Beschränkungen zulässig ist.

Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB)

Die DKLB ist die Lottogesellschaft Berlins. Seit 1946 führt sie – im Auftrag des Landes Berlins – Glücksspiele und Lotterien durch. Unter dem Namen LOTTO Berlin bietet die DKLB heute verantwortlich verschiedene LOTTO-Produkte an, darunter LOTTO 6aus49, KENO, plus 5, TOTO, Spiel 77, SUPER 6, GlücksSpirale, Rubbellose und ODDSET. Die Zweckabgabe der Deutschen Klassenlotterie Berlin fließt an die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin. Die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin verfolgt gemeinnützige Zwecke und fördert ausschließlich soziale, karitative, kulturelle, dem Umweltschutz dienliche, staatsbürgerliche und sportliche Vorhaben.
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