Offener Brief: US-Sportverbände NFL, MLB, NBA, NHL, NCAA unterstützen Gesetz gegen unerlaubtes Internetglücksspiel

Sehr geehrte Abgeordnete des parlamentarischen Finanzausschusses,

im Namen unserer Profi- und Amateursportverbände möchten wir uns hiermit schriftlich bei dem Ausschuss für seine führende Rolle bei der Verabschiedung des Gesetzes gegen unerlaubtes Internetglücksspiel von 2006 Unlawful Internet Gambling Enforcement Act (UIGEA) in der letzten Kongresssitzung bedanken. Weiterhin möchten wir den Ausschuss dringend bitten, Vorschläge, dieses Gesetz wieder rückgängig zu machen, abzulehnen.

Alle unsere Sportverbände verfolgen strenge Prinzipien gegen Sportwetten, da letztere athletische Wettkämpfe korrumpieren bzw. den Anschein von Korruption verleihen können. Zudem geht das Internetglücksspiel genau in die entgegengesetzte Richtung zu den nationalen und bundesstaatlichen Statuten gegen Sportwetten, insbesondere zum Professional and Amateur Sports Protection Act (Profi- und Amateursport-Schutzgesetz) von 1992. Obwohl Sportwetten im Internet nie legal waren, hat der einfache Zugang zu ausländischen Internetcasinos in der breiten Öffentlichkeit einen gegenteiligen Eindruck vermittelt, besonders vor der Verabschiedung dieses Gesetzes. Der Kongress hat außerdem befunden, wie übrigens auch andere Experten, die sich mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, dass Internetglücksspiele für Betrug, Geldwäsche und andere kriminelle Machenschaften benutzt werden, und dass sie sowohl zum Glücksspiel von Minderjährigen als auch zu Spielsucht beigetragen haben.

Der Finanzausschuss befasste sich erstmals mit dem Problem von ausländischen Internet-Glücksspielanbietern im Juni 2000. Es wurde über eine Gesetzesinitiative verhandelt, in der Geldzahlungen für diese illegalen Aktivitäten verboten werden sollten (H.R. 4419). Der Gesetzesentwurf wurde nach den Diskussionen durch mündliche Abstimmung verabschiedet. Zwischen diesem Zeitpunkt und der Verabschiedung des UIGEA am 29. September 2006 hat der Ausschuss vier weitere ähnliche Gesetzesentwürfe diskutiert und verabschiedet – jedes Mal mit überwältigender Befürwortung beider Parteien. Zusammen mit dem Rechtsauschuss des Parlaments, welcher mit den meisten dieser Gesetzesinitiativen zusätzliche befasst wurde, gab es mehrere Anhörungen zu diesem Thema, und drei Abstimmungen im Hause – eine mündliche und zwei schriftliche. Beide Male wurde die Gesetzesinitiative mit einer 3-1-Mehrheit angenommen. In der letzten Abstimmung vom 11. Juli 2006 haben die derzeitigen Abgeordneten des Ausschusses die Gesetzgebung wiederum mit großem Stimmenvorsprung befürwortet. Die Republikaner stimmten mit einem Verhältnis von 29-1 und die Demokraten mit 17-8 für den Gesetzesentwurf.

Zu dem Zeitpunkt, als UIGEA in Kraft trat, war es also schon ausgiebig überlegt, diskutiert und überarbeitet worden und hatte die übereinstimmende Unterstützung beider Parteien in diesem Ausschuss sowie im gesamten Abgeordnetenhaus erlangt. Das Endergebnis dieser Übereinstimmung war ein Gesetz, das nicht etwa die Legalität irgendwelcher Glücksspiel-Aktivitäten änderte; es gab einfach den Vollzugsbehörden neue, effektive Möglichkeiten, um den schon bestehenden nationalen und bundesstaatlichen Glücksspielbestimmungen Nachdruck zu verleihen, besonders im Hinblick auf Betreiber von Glücksspiel-Websites, die sich in Übersee angesiedelt hatten, um US-Gesetze und deren Vollzug zu umgehen.

Obwohl schon seit vielen Jahren eine breite und innige Befürwortung für das UIGEA vorherrscht, hat es immer auch einige Kritiker gegeben, die sich gegen die nationalen und bundesstaatlichen Glücksspielverbote bzw. -beschränkungen ausgesprochen haben und dementsprechend aktualisierte und effektive Vollzugsmaßnahmen nicht unterstützen. Diese Kritiker klammern sich nun an die Tatsache, dass die endgültige Verabschiedung des UIGEA erreicht wurde, indem es in einen Konferenzbericht aufgenommen wurde, der an sich in keinem Zusammenhang zum UIGEA stand. Dieser Fakt wird nun von den Kritikern benutzt, um zu behaupten, dass der Kongress diesem Gesetz keine angemessene Betrachtung geschenkt habe. Solche Behauptungen übersehen sowohl die harte Arbeit dieses Ausschusses, der ja den jetzigen Gesetzestext verfasst hat, als auch die seit langem bestehende Befürwortung beider Kongressparteien für eine autonome Gesetzgebung von Glücksspielen im Internet.

Befürworter von Internetglücksspielen behaupten, dass sie die Legalisierung und Regulierung von Online-Casinos dem UIGEA vorziehen würden. Unsere Sportverbände möchten jedoch allen Bemühungen, jegliche online Sportwetten zu legalisieren, sehr stark widersprechen. Der Kongress hat schon mehrmals übereingestimmt, dass jegliche Steuereinkünfte, die eventuell durch eine Legalisierung von Sportwetten erzielt werden könnten, es nicht wert sind, die Integrität von athletischen Wettkämpfen zu untergraben und ihr Renommee als familienfreundliche Unterhaltung zu schädigen. Dies wird deutlich durch den außergewöhnlichen Schritt, staatlichen Gesetzen, die Sportwetten vielleicht legalisieren könnten, zuvorzukommen – mit dem Professional and Amateur Sports Protection Act von 1992, den bundesstaatlichen Lotteriegesetzen von 1974 und dem Wire Act von 1961.

Wir würden auch jeder Gesetzgebung widersprechen, die nichtsportliche Online-Glücksspiele legalisieren und regulieren wollte, denn wir glauben nicht, dass eine unterschiedliche Behandlung von sportlichen und anderen Online-Glücksspielen in unserem derzeitigen Milieu tragbar wäre. Eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten des Glücksspiels würde die Durchsetzung von UIGEA, für das die Vollzugsbestimmungen noch nicht festgelegt wurden, erschweren. Das neue Gesetz muss erst die Gelegenheit bekommen, sich zu beweisen, bevor Entscheidungsträger bestimmen können, ob eine partielle Legalisierung technologisch überhaupt durchsetzbar ist.

Zudem hat die Welthandelsorganisation (WTO) kürzlich ihre Entscheidung bekräftigt, dass nationale und bundesstaatliche Einschränkungen der USA unsere internationalen Handelsvereinbarungen verletzen (trotz Protesterklärungen, dass die USA niemals beabsichtigten, sich im Glücksspielsektor auf einen freien Handel einzulassen), es sei denn, die USA könnten beweisen, dass die Beschränkungen „notwendig für den Schutz der öffentlichen Moral“ sind. Wenn also Online-Poker, -lotterien oder irgendwelche anderen Arten von Internet-Glücksspiel legalisiert werden sollten, könnte ein so bedeutender Handelspartner wie z.B. die EU die WTO dazu bringen, Verfügungen gegen alle Glücksspielbeschränkungen der USA zu erlassen, einschließlich dem Verbot von Sportwetten. In diesem Fall hätten die USA keine Wahl – entweder man gäbe die Glücksspielgesetze auf oder man müsste Handelskonzessionen in Milliardenhöhe akzeptieren. Wir sind gegen jede Gesetzgebung, die in dieser Weise Bundesgesetze gegen Sportwetten aufs Spiel setzen bzw. vermessene Ansprüche ausländischer Organe unterstützen würde.

Danke, dass Sie unsere Ansichten zu diesem Punkt berücksichtigen sowie für die führende Rolle, die der parlamentarische Finanzausschusses eingenommen hat.

Mit freundlichen Grüßen,

Rick Buchanan, Executive VP and General Counsel
National Basketball Association

Elsa Kircher Cole, General Counsel
National Collegiate Athletic Association

William Daly, Deputy Commissioner
National Hockey League

Tom Ostertag, Senior VP and General Counsel
Major League Baseball

Jeffrey Pash, Executive VP and General Counsel
National Football League

[keine offizielle Übersetzung]
25. April 2007
http://www.gambling911.com/Sports-Leagues-Financial-Services-Committee-Frank-050207.html