Reform geplant

Stadt verdient an illegalem Glücksspiel

Der Salzburger Magistrat besteuert seit Jahren das illegale Glücksspiel in der Landeshauptstadt. Am Montag soll diese umstrittene Verordnung abgeschafft werden. Der Stadtsenat will die entsprechende Bestimmung aufheben.

Höchste Steuer für illegale Automaten

Wie es allerdings zu dem Paragraphen gekommen ist, kann sich im Magistrat niemand erklären. Automaten-Betreiber müssen Vergnügungssteuer zahlen. Und der höchste Steuersatz gilt in der Stadt Salzburg für illegale Automaten.

„Verrohende Wirkung“

1.450 Euro pro Monat müssen Betreiber zahlen und zwar – wie es heißt – „für das Halten von Geldspielapparaten UND von Spielapparaten, die eine verrohende Wirkung ausüben oder das sittliche Empfinden erheblich verletzen.“

Einerseits eindeutige Rechtslage

Das gilt für Gewaltspiele, einarmige Banditen und andere Glücksspielautomaten. Genau die sind jedoch in Salzburg eindeutig verboten – laut Veranstaltungsgesetz des Landes. Wortlaut im Paragraph 21: „Verboten sind das Aufstellen und der Betrieb von Geldspielapparaten UND von Spielapparaten, die eine verrohende Wirkung ausüben oder das sittliche Empfinden erheblich verletzen.“

„Bestimmung merkwürdig“

Das ist derselbe Wortlaut, der für die städtische Vergnügungssteuer gilt. Die Stadt hat also jahrelang versucht, finanzielle Vorteile aus dem illegalen Glücksspiel zu erzielen. Aus der Finanzabteilung heißt es dazu, diese Bestimmung sei in der Tat merkwürdig. Allerdings komme es immer wieder vor, dass Teile der Schattenwirtschaft steuerpflichtig sind.

„Nur geringe Einnahmen der Stadt“

Finanzdirektor Rader beteuert außerdem, dass die Stadt nur sehr geringe Einnahmen aus dieser Steuer erzielt habe – und im vergangenen Jahr gar nichts mehr eingenommen habe.

ÖVP und Bürgerliste fordern Reform

Am Montag soll diese Bestimmung nun aufgehoben werden. Für ÖVP-Vizebürgermeister Harald Preuner ist das eine Reparatur, die schon längst nötig sei. Klubchef Helmut Hüttinger von der Bürgerliste – selbst Rechtsanwalt – sagt, er könne sich nicht erklären, wie diese zweifelhafte Steuerverordnung zustande gekommen ist.