
Ab dem 31. Juli 2017 dürfen Spielhallen nur noch betrieben werden, wenn sie einen Mindestabstand von bis zu 500 Metern zueinander einhalten, ungeachtet jeglicher Qualitätskriterien. „Die Absurdität der Mindestabstandsregelungen wird dadurch deutlich, dass einige Länder bei Unterschreitung des Mindestabstandes von Bestandsspielhallen sogar auslosen, welcher Betrieb schließen muss und wer überleben darf. Für die Unternehmer und deren Mitarbeiter sind diese Kündigungen aus der Lostrommel an Willkür nicht zu überbieten.“

Quelle: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.