DFB- und DFL-Rechtsgutachten läuft ins Leere

Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof lassen staatliche Wettmonopole ausdrücklich zu.
Entscheidung der Bundesländer für den neuen Glücksspielstaatsvertrag basiert auf Expertenwissen.

Das heute veröffentlichte Rechtsgutachten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL) interpretiert sowohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 zur Neuregelung des Glücksspiels als auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einseitig zu Gunsten der Auftraggeber. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof lassen staatliche Wettmonopole unter bestimmten Bedingungen zu.

„Das Gutachten enthält nichts Neues. Dass die derzeitige Regelung nicht verfassungskonform ist, wissen wir seit März 2006“, sagte Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks. „Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik aufgegeben, bis Ende 2007 einen rechtskonformen Zustand herzustellen und dabei auch die Beibehaltung des staatlichen Monopols ausdrücklich zugelassen“, so Dr. Repnik.

Die Regelungen im neuen Staatsvertrag, den die Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember 2006 beschlossen hat, wurden von ausgewiesenen Rechtsexperten erarbeitet und im Vorfeld der Entscheidung einer umfangreichen Anhörung unterzogen.

„Wir können die offensichtlich extreme Rechtsmeinung der Gutachter nicht nachvollziehen“ sagte Repnik.

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