Lotto-Kartellstreit eskaliert

Lotto Hessen wird gegen die Beschlüsse des Bundeskartellamtes den BGH anrufen

Mit seiner gestrigen Androhung, den Unter-nehmen die Beachtung aufsichtsbehördlicher Weisungen zu verbieten, weitet das Bundeskartellamt seinen Streit mit den Lottogesellschaften auf die Länder und deren Aufsichtsbehörden aus.

„Wir halten das Vorgehen des Kartellamtes für nicht mehr nachvollziehbar. Das Kartellamt scheint die föderale Grundordnung und damit die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern nicht länger akzeptieren zu wollen. Hiergegen werden wir uns mit allen möglichen Rechtsmitteln wehren“, erklärte Dr. Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer von Lotto Hessen.

Auslöser dieser für das Bund-Länder-Verhältnis einmaligen Vorgehensweise des Kartellamts ist eine Weisung des Aufsichtsrats von Lotto Hessen an die Gesellschaft zur vorläufigen Einstellung des Internet-Spielangebots. Diese basierte auf einer Entschließung der Chefs der Staatskanzleien der Länder, die angesichts eines angedrohten Sofortvollzugs zum Schutz der länder-eigenen Lottogesellschaften ergriffen werden musste.

„Glücksspielrecht ist Landesrecht, weil das Ordnungsrecht eine der Kernaufgaben der Länder ist. Die jetzige Gestaltung des Glücksspielrechts, die im Frühjahr auch vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt wurde, zielt nicht auf Gewinnmaximierung, sondern darauf ab, Missbräuche und Gefährdungen des Glücksspiels wie Spielsucht und Begleitkriminalität durch klare Richtlinien einzudämmen. Das hat sich in Deutschland seit 50 Jahren bewährt, soll aber jetzt wohl vom Bundeskartellamt auf dem Altar einer falsch verstandenen Liberalisierung zu Gunsten weniger privater Anbieter geopfert werden. Das können wir nicht akzeptieren“, sagte Dr. Sundermann. „Daher sind wir durch diese Eskalation gezwungen, den BGH anzurufen