Bwin-Wetten in Baden-Württemberg verboten

Der private Sportwettenanbieter Bwin darf im Südwesten keine Sportwetten und andere Glücksspiele mehr anbieten. Andere Veranstalter müssen unter Androhung von Zwangsgeld ebenfalls ihr Angebot stoppen.

Die entsprechenden Bescheide für Baden-Württemberg seien jetzt verschickt worden, teilte das zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe am Mittwoch mit. Dazu gehöre das Verbot, „Sportwetten zu veranstalten, zu vermitteln, hierfür zu werben oder solche Tätigkeiten zu unterstützen“. Betroffen sind die Firmen Bwin Interactive Entertainment AG mit Sitz in Wien und Bwin e.K. Neugersdorf in Sachsen.

Bwin war zuvor bereits in Hessen und in Sachsen das Wettgeschäft verboten worden. In Sachsen hatte das Dresdner Verwaltungsgericht allerdings im Oktober in einem Eilverfahren entschieden, dass Bwin vorerst weitermachen darf. Wegen der noch ungeklärten Rechtslage auf Bundesebene und in Europa wollte das Gericht nicht vorschnell Tatsachen schaffen EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hält den geplanten neuen Lotterie-Staatsvertrag mit einer Fortschreibung des staatlichen Wettmonopols für einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt.

50.000 Euro Strafe drohen

Das Karlsruher Regierungspräsidium drohte ein Zwangsgeld von 50.000 Euro an. Ähnliche Schreiben seien an weitere Sportwettenveranstalter in Berlin, Gera und Graz gegangen. Die Glücksspielveranstalter hätten nun zwei Wochen Zeit, dem Regierungspräsidium die Einstellung ihrer Tätigkeit mitzuteilen. Die Firmen hätten in Baden-Württemberg unerlaubt Sportwetten als private Unternehmer angeboten, begründete die Behörde ihr Verbot.