Lottogesellschaften wollen Online-Verkauf von Tippscheinen einstellen

Reaktion auf Verfügung des Bundeskartellamtes

Düsseldorf, 03.11.2006 – Die staatlichen Lottogesellschaften wollen nach Informationen der WirtschaftsWoche ab kommenden Montag (06.November) ihren Verkauf von Tippscheinen im Internet einstellen. Die Gesellschaften reagieren damit auf eine Anordnung von Bundeskartellamtschef Ulf Böge. Die Bonner Behörde hatte 14 der 16 Landes-Lottogesellschaften eine Frist bis kommenden Dienstag gesetzt, um ihr Internetangebot bundesweit zu öffnen.

Eine Gebietsaufteilung, so schreibt das Kartellamt, sei insbesondere bei einer überregionalen Vertriebsform wie dem Internet kartellrechtswidrig und müsse sofort abgestellt werden. Bei einem Verstoß drohen nach Auskunft der Behörde „empfindliche Zwangsgelder“. Bereits Ende August hatte das Kartellamt entschieden, die regionale Marktaufteilung sei „wie eine Preisabsprache eine besonders schwer wiegende Wettbewerbsbeschränkung“.

Bisher fragen die staatlichen Anbieter die Online-Kunden bei der Registrierung nach ihrem Wohnort und zwingen sie, allein bei der Lottogesellschaft des Bundeslandes zu tippen, in dem sie wohnen. Viele Kunden müssen deshalb erhebliche Preisnachteile hinnehmen. So sind die Internet-Bearbeitungsgebühren für einen Lottoschein in Rheinland-Pfalz bei gleichen Gewinnchancen derzeit etwa fünfmal so hoch wie die in Bremen. Doch bisher weigern sich die Lottogesellschaften, ihr Angebot bundesweit allen Spielern zu öffnen.

Die Sperrung des Internetangebotes dürfte für die Gesellschaften erhebliche Umsatz-einbußen mit sich bringen. Im vergangenen Jahr setzte der Deutsche Lotto- und Totoblock mit dem Verkauf von Tippscheinen im Internet rund 186 Millionen Euro um.