PARR: Wirbt Günther Jauch bald illegal für Glücksspiel?

BERLIN. Anlässlich des morgigen Treffens der Ministerpräsidenten und der gestrigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden im Fall „bwin“ erklärt der sportpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef PARR:

Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden korrigiert die Rechtsprechung einen Fehler, der für den Sport und andere Gemeinwohlbelange in unserem Land gravierende Folgen gehabt hätte. Ein möglicher Rückzug der Firma „bwin“ aus dem Sportsponsoring in Deutschland würde viele Vereine und Verbände in große finanzielle Schwierigkeiten bringen.

Die Politik hat nun die Chance, neue Wege in diese Richtung zu gehen. Allerdings muss dafür der neue Staatsvertrag radikal umgeschrieben werden. Der aktuelle Entwurf sieht unter anderem ein völliges Verbot von Wett- und Lottospielen im Internet sowie für die Werbung im Fernsehen und per Post vor. Die privaten Lottoanbieter befürchten millionenschwere Verluste für Sport, Wohlfahrt und Kultur. Diese Beschränkungen würden auch wichtige wohltätige Projekte wie „Aktion Mensch“ und die ARD-Fernsehlotterie treffen und andere beliebte Formate in Frage stellen. Provokant zugespitzt: Wird einer unserer Lieblingsmoderatoren, Günther Jauch, dann zum Straftäter?

Die bessere Lösung ist eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung privater und bisheriger staatlicher Sportwett-Anbieter, wie sie von der FDP im Deutschen Bundestag beantragt ist. Dabei ist sicherzustellen, dass ohne Einschränkungen ein Teil der Einnahmen aus Sportwetten weiterhin zur Förderung von Gemeinwohlbelangen im Sinne der Abgabenordnung, insbesondere zur Sportförderung, verwendet werden. Entsprechende Konzessionsmodelle sowie Vorschläge des Deutschen Fußballbundes liegen vor. Sie sollten die Ministerpräsidenten zum Umdenken bewegen.