Frankreichs Sportminister verteidigt Sportwettenmonopol

Lamour: Schutz „gegen das Phänomen der Abhängigkeit“ – Frankreich stellt im Rahmen der Monopolregelung der Glücksspiele „keine Ausnahme“ dar

Paris – Der französische Sportminister Jean-François Lamour hat das geltende Glückspielmonopol im Bereich der Sportwetten, das zur zeitweiligen Verhaftung der – mittlerweile gegen Kaution wieder freigelassenen – bwin-Vorstände Manfred Bodner und Norbert Teufelberger geführt hatte, verteidigt. Das Monopol erlaube es, „gegen das Phänomen der Abhängigkeit anzukämpfen, das die Vervielfachung der Internet-Sportwettanbieter mit sich führt“, betonte Lamour. Gegen Bodner und Teufelberger, die am Montagabend gegen die Bezahlung einer Kaution freigelassen wurden, ermittelt die französische Justiz wegen Verletzung des Glücksspielmonopols.

„Das Monopol wird stark kritisiert, aber es ist die Versicherung, dass die Abhängigkeit von den Spielen, vor allem von Seiten eines fragilen Publikums, nicht in menschlichen Dramen mündet“, erklärte der Sportminister und fügte hinzu: „Die Vervielfachung dieser Art von Webseiten führt diese Abhängigkeit mit sich. Das Monopol ist daher wirklich absolut notwendig.“

„Sportliche Ethik“

Besorgt äußerte sich Lamour in dem Zusammenhang auch in Bezug auf die „sportliche Ethik“. „Es gibt rezente Beispiele verfälschter Begegnungen in Zusammenhang von Sportwetten, die Länder in der Europäischen Union berührt haben, mit Geldwäsche, Korruption“, meinte der französische Sportminister.

Lamour betonte weiter, dass Frankreich im Rahmen der Monopolregelung der Glücksspiele „keine juristische Ausnahme“ darstelle. „In den meisten Staaten sind die Online-Spiele verboten, einschließlich den Vereinigten Staaten“, sagte der Minister und fügte hinzu, dass das Phänomen der illegalen Sportwettenanbieter im Internet „Besorgnis“ erwecke. Die britische Kommunikations-, Sport- und Kulturministerin Tessa Jowell habe für den 31. Oktober eine internationale Regierungskonferenz zu dem Thema in Großbritannien einberufen, so Lamour.

Monopol

In Frankreich verfügen die Gesellschaften „Française des Jeux“ (FDJ) und „Pari mutuel urbain“ (PMU) über das Glücksspielmonopol. Die beiden in Nanterre angesiedelten Staatsbetriebe hatten gegen bwin wegen Verletzung des Monopols Anzeige erstattet und somit die Ermittlungen gegen den börsennotierten österreichischen Sportwettanbieter ausgelöst.

Die bwin-Aktien werden indes seit Dienstagfrüh wieder an der Wiener Börse gehandelt. Mit der Wiederaufnahme des Handels sackten die Aktien – erwartungsgemäß – um ein Viertel ab, erholten sich danach im Frühhandel aber wieder etwas. Gegen 9.45 Uhr lagen sie mit 20,85 Euro um 18,7 Prozent tiefer. (APA)