Hessischer Verwaltungsgerichtshof: Glücksspielkollegium verfassungswidrig

Deutscher Lottoverband: Glücksspielstaatsvertrag ist nicht länger zu halten

Hamburg, 19.10.2015
Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat am vergangenen Freitag das im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) festgeschriebene Konzessionsverfahren zur Vergabe von Sportwettlizenzen endgültig gestoppt (8 B 1028/15 / VG Wiesbaden 5 L 1453/14.WI). Der Beschluss ist unanfechtbar. Zudem kritisiert das Gericht sehr ausführlich die Einrichtung des Glücksspielkollegiums als zentrale Instanz der Glücksspielregulierung in Deutschland. Die im GlüStV für das Kollegium definierten weitreichenden Befugnisse, Entscheidungskompetenzen und Zuständigkeiten widersprächen der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes und seien weder verfassungskonform noch demokratisch legitimiert. Zudem würde das Glücksspielkollegium in einem aufsichtsfreien Raum agieren; es sei nicht gewährleistet, dass Verfahren transparent, objektiv und diskriminierungsfrei geführt werden.

„Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes entzieht dem Glücksspielkollegium als zentrale Schaltstelle des umstrittenen GlüStV ihre Legitimation“, so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes (DLV). „Damit ist der Staatsvertrag Makulatur; die Politik muss daraus Konsequenzen ziehen und jetzt rasch den Weg für eine verfassungs- und europarechtskonforme Glücksspielregulierung bereiten“.

Der Deutsche Lottoverband setzt sich als Vertretung der unabhängigen Lotterievermittler in Deutschland für eine umfassend neue Lotterie-Regulierung ein. Infolge des GlüStV wurden den Lotterien massive Werbe- und Vertriebsbeschränkungen auferlegt, die mit einer Spielsuchtgefahr gerechtfertigt werden, die es bei Lotto nachweislich nicht gibt. Dadurch sind dem deutschen Lotto seit 2008 kumuliert rund 20 Milliarden Euro an Einnahmen weggebrochen. Darunter leiden auch der Breitensport und die zahlreichen sozialen Projekte, die aus den Lottoeinnahmen gefördert werden. Parallel zum dramatischen Rückgang bei den Lotterien haben sich die Umsätze spielsuchtgefährlicher Spielfarten vervielfacht. 

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