Automatenverbot in Wien: angeblicher Spielerschutz hebelt Rechtssicherheit für Landeskonzessionen aus.

Das Verbot hat viel mit verantwortungslosem Populismus, aber nichts mit echtem Spielerschutz zu tun!

Wien
Wie die Automatenverbote in anderen Ländern längst gezeigt haben wird dadurch keineswegs die Spielsucht einer kleinen Minderheit verhindert oder wenigstens erfolgreich vermindert. Es stellt sich die Frage, ob der Verfassungsgerichtshof über die Realität des Spielerschutzes ganz gezielt desinformiert wurde? Welchen Einfluss hatten unüberprüfte Meinungen an Stelle von wissenschaftlich nachvollziehbaren Fakten? Smartphones sind in längst allen Bevölkerungsschichten weit verbreitet. Mit dieser Entscheidung wird die besonders sozialschädliche, selbst durch Zensur nicht kontrollierbare, Privatisierung von Glücksspiel auch noch ausdrücklich unterstützt!

Es ist keineswegs beruhigend in einem Rechtsstaat zu leben, in dem der Verfassungsgerichtshof bestätigt, dass langfristige Landeskonzessionen, unter dem Vorwand eines, nur angeblich umfassenden, Spielerschutzes, durch ein Bundesgesetz vorzeitig und folgenlos „gelöscht“ werden können.

Die Übergangsfrist als genügend langen Zeitraum einzustufen, während zwecks finanzieller Vorteile in der Steiermark ein Jahr länger gespielt werden darf, ist höchst zweifelhaft. Dort gibt es doppelt so viele Spielautomaten wie in anderen Bundesländern und da zählt der Spielerschutz auf einmal gar nicht? Die in der Entscheidung des VfGH angegebene „gleichzeitige Einräumung der Möglichkeit der Vergabe von neuen Konzessionen“ trifft für Wien überhaupt nicht zu! Den diesbezüglichen Begründungen fehlen die Voraussetzungen.

Nichts hat sich daran geändert, dass das Glücksspielgesetz inkohärent und unsystematisch ist und das staatliche Glücksspielmonopol mit seinen privaten Konzessionären deshalb europarechtlich nicht gerechtfertigt werden kann.
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Helmut Kafka,Pressesprecher
Automatenverband.at,