Finanzgericht Hamburg entscheidet erste Verfahren

Aussetzung der Vollziehung der neuen Hamburgischen Spielvergnügungsteuer

Vor wenigen Tagen sind die ersten Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung der neuen Hamburgischen Spielvergnügungsteuer vom Finanzgericht Hamburg entschieden worden, informiert der Hamburger Automaten-Verband und schreibt wie folgt:

Das Gericht hat die Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung angeordnet. Das Gericht hat Zweifel an der praktischen Durchführbarkeit des Gesetzes. Es verweist darauf, dass nicht alle Geräte die Anzahl der entgeltpflichtigen Spiele im Statistikteil ausweisen und sich auch aus den sonstigen Parametern die Anzahl der entgeltpflichtigen Spiele nicht sicher errechnen lässt. Zu dieser Auffassung hat der Umstand beigetragen, dass die Daten im Statistikteil bei einer maßgeblichen Anzahl von Geräten unrichtig sind.

Die Beschlüsse lassen darüber hinaus auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes aus einem anderen Grund anklingen. Das Gericht hält es für fragwürdig, dass sich die Freie und Hansestadt Hamburg zur Begründung der neuen Steuer darauf berufen hat, dass sie den bis vor kurzem geltenden Wegfall der Umsatzsteuer mit der Spielvergnügungsteuer kompensieren wollte. Ein Zusammenhang zum Aufwand des Spielgastes mit der Umsatzsteuer ist jedoch nicht ersichtlich. Die Aussetzung der Vollziehung ist grundsätzlich gegen Sicherheitsleistung auszusprechen. Kann die Sicherheitsleistung nicht erbracht werden, müssen individuelle Regelungen beantragt werden. Das Finanzgericht hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Freie und Hansestadt Hamburg verhält.