Fust-WM-Wette mit Gratis-Fernsehern legal

Der Elektronik-Discounter Fust verstösst mit seinem Fussball-WM-Gewinnspiel mit Gratis-Fernsehern nicht gegen das Lotteriegesetz.

Zu diesem Schluss kam die St. Galler Staatsanwaltschaft. Sie eröffnet deshalb kein Strafverfahren.

Untersuchungsrichter Thomas Näf bestätigte am Freitag entsprechende Medienberichte. Gewinnspiele dieser Art fallen gemäss einem Bundesgerichtsurteil nicht unter das Lotterigesetz. Offen ist laut Näf, ob allenfalls ein Glücksspiel gemäss Spielbankengesetz vorliegt.

Das Finanzdepartement des Kantons St. Gallen hatte die Fust AG Ende April zum Abbruch des Wettbewerbs aufgefordert. Weil die Teilnahme an den Kauf eines TV-Geräts gekoppelt sei, verstosse der Wettbewerb möglicherweise gegen das Lotteriegesetz, argwöhnte das Departement. Die Staatsanwaltschaft prüfte den Fall.

Der Elektronik-Discounter mit Sitz in Oberbüren verspricht in seiner Werbung, den Kaufpreis für neu gekaufte TV-Geräte zurückzuerstatten, falls die Schweizer Fussball-Nationalmannschaft den WM-Viertelfinal erreicht. Allerdings muss der Käufer auch noch einen Tippschein mit drei Fragen korrekt ausfüllen.

Die Aktion sei, gestützt auf einen Bundesgerichtsentscheid, völlig legal, schreibt Fust auf seiner Homepage im Internet. Der Rechtsdienst des Unternehmens habe die Aktion juristisch gründlich geprüft.