Freiburg: Spielautomatengesetz überarbeitet

Der Freiburger Grosse Rat hat die Konsequenzen aus dem Volksnein gegen die Liberalisierung des Spielautomatengesetzes vom vergangenen September gezogen. Er hiess einen überarbeiteten Entwurf in erster Lesung gut.

Der Einsatz wird neu auf 2 Franken pro Spiel und Spielautomat begrenzt. Der Gewinn beträgt maximal 50 Franken. In Cafés oder Restaurants dürfen maximal 2 Automaten aufgestellt werden, in Spielsalons deren 5.

Der Regierungsrat wollte, dass Spielsalons nur 2 Maschinen aufstellen dürfen. Der Rat sprach sich aber mit 62 gegen 46 Stimmen für 5 Automaten aus. Die Abgabe wurde auf 7 Promille festgesetzt. 2 Promille werden für Projekte im Zusammenhang mit der Prävention und dem Kampf gegen die Spielsucht eingesetzt.

Im September 2005 hatten die Freiburger Stimmberechtigten die Änderung des Spieltautomatengesetzes abgelehnt. Zur Abstimmung kam es, weil linke Parteien und kulturell engagierte Kreise das Referendum ergriffen hatten.

Damit wehrten sie sich gegen die vorgesehene Erhöhung der Anzahl Geldspielautomaten pro Salon von 2 auf 10 und gegen die Anhebung des Höchsteinsatzes von 2 auf 5 Franken.