Konkurrenzdruck auf Glücks- und Gewinnspielmarkt verschärft – ifo Institut legt Gutachten zur Wirtschaftsentwicklung vor

Unterhaltungsautomatenwirtschaft: Die wirtschaftliche Lage im Jahr 2005 war schwierig!

Berlin. Das Gutachten des ifo Institutes, München, zur Wirtschaftsentwicklung der Unterhaltungsautomatenwirtschaft 2005 kommt zur Feststellung, dass das Jahr 2005 für die Deutsche Unterhaltungsautomatenwirtschaft schwierig war. So sei die Zahl der in der Gastronomie aufgestellten Unterhaltungsautomaten weiter rückläufig – mit einer Jahresrate von rd. 5 – und die Zahl der in Spielstätten aufgestellten Geräte sei nahezu unverändert geblieben. „Im Saldo verringerte sich die Zahl der aufgestellten Unterhaltungsautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit um 2,2 auf insgesamt 360.500“, so das ifo Institut.

Die Umsätze der Aufstellunternehmen waren auch 2005 rückläufig. Das Umsatzminus beträgt fast 4 %.

Primär verantwortlich für diese Entwicklung, so das ifo Institut, war der sich verschärfende Konkurrenzdruck auf dem Glücks- und Gewinnspielmarkt. Insbesondere das schnell wachsende Geschäft mit Sportwetten machte den Aufstellunternehmern 2005 zu schaffen. Gerade die privaten Wettveranstalter hätten angestammte Kundenkreise der Unterhaltungsautomatenwirtschaft angezogen, die sich bisher dem Spiel in der Gastronomie und in Spielstätten gewidmet hätten. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, dass vor allem die Umsätze bei Geld-Gewinn-Spiel betroffen waren. Sie nahmen im vergangenen Jahr um mehr als 5 % ab.

Kurz– und mittelfristig ruhen die Hoffnungen der Unterhaltungsautomatenwirtschaft auf der neuen Spielverordnung, die seit dem 1. Januar 2006 in Kraft ist. Allerdings wird sie zunächst zu einer weiteren Reduzierung der Kapazitäten im Aufstellerbereich führen. Ursächlich dafür ist das seit Jahresanfang geltende Verbot von so genannten Fun-Games in der bisher betriebenen Ausgestaltung. Pro Spielstätte waren bisher im Mittel zwischen acht und neun Fun-Games im Einsatz. Nach der neuen Spielverordnung dürfen maximal zwei Geld-Gewinn-Spiel-Geräte mehr in Spielstätten aufgestellt werden. Laut ifo Institut dürfte dies den Kapazitätsabbau bei Fun-Games nicht ausreichend ausgleichen.

Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen“ am 6. Mai 2006 unterliegen die Umsätze mit gewerblich betriebenen Geld-Gewinn-Spiel-Geräten nunmehr wieder der Umsatzsteuer. Diese Entscheidung, der ein monatelanger politischer Streit zwischen dem Bund und den Bundesländern vorausgegangen war, bedeutet für die Aufstellunternehmen nunmehr wiederum Planungssicherheit, die sicherlich bisher zurückgehaltene Investitionen in den kommenden Monaten mobilisieren dürfte. Allerdings besteht die Gefahr, dass steigende kommunale Vergnügungssteuersätze diese Chancen konterkarieren.

Die komplette gedruckte Studie des ifo Instituts kann bei der AWI GmbH per e-Mail an die Adresse info@awi-info.de angefordert werden.