80. Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) in Garmisch-Partenkirchen

Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts

„Die Innenminister und -senatoren der Länder begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006, die die grundsätzliche Zulässigkeit des staatlichen Monopols für Sportwetten bestätigt“, so IMK-Vorsitzender Beckstein.

Sie halten ein solches Monopol zur Erreichung der auch vom Bundesverfassungsgericht anerkannten ordnungsrechtlichen Ziele, insbesondere zur Bekämpfung der Wettsucht und Begrenzung der Wettleidenschaft, zum Schutz der Spieler vor betrügerischen Machenschaften sowie zur Abwehr von Gefahren aus mit dem Wetten verbundener Folge- und Begleitkriminalität nach wie vor für geeignet und zielführend.

Sie halten eine gemeinsame Neuregelung durch die Länder für zwingend geboten. Wie Beckstein weiter ausführt, hält die IMK ein einheitliches und konsequentes Vorgehen gegen illegale Sportwettanbieter und vermittler einschließlich deren Werbeaktivitäten in allen Ländern für dringend notwendig. Sie fordert die Unternehmen des Deutschen Lotto und Totoblocks und andere legale Anbieter von Glücksspielen auf, ihr Glücksspielangebot einschließlich der Werbung und der Vertriebswege konsequent an einer Bekämpfung der Wettsucht und einer Begrenzung der Wettleidenschaft auszurichten.