Sportwettvermittlungsbüro in Hamburg wird nicht geschlossen

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 21. April 2006 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs eines privaten Sportwettvermittlungsbüros gegen die Schließungsverfügung der Hansestadt Hamburg vom 27. Februar 2006 wiederhergestellt.

Das Gericht führt folgende Begründung an: Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Verfügung, mit der die Vermittlung von Sportwetten in das EU-Ausland untersagt wird, bedarf wegen erheblicher Zweifel an der gemeinschaftsrechtlichen Vereinbarkeit des § 284 StGB der Benennung von über die Strafbarkeit hinausgehender konkreter Gefahren für das Allgemeinwohl. Das Gericht bezieht sich dabei auf den Beschluss des BVerfG vom 27.04.2005.

RA Guido Bongers, prozessbevollmächtigter Anwalt des Sportwettvermittlers, sieht mit diesem Beschluss seine Rechtsauffassung hinsichtlich der Grundsatzentscheidung des BVerfG vom 28.März 2006 bestätigt. Im seinem Urteil hatte das BVerfG festgestellt, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes parallel zu den in Deutschland geltenden verfassungsrechtlichen Regelungen anzusehen ist. Damit haben auch die deutschen Behörden und Gerichte den Anwendungsvorrang des EU-Rechts zu beachten. Ferner hat das BVerfG festgestellt, dass das derzeitige staatliche Sportwettmonopol in seiner konkreten Ausgestaltung verfassungswidrig ist.

Für eine stichhaltige Begründung einer sofortigen Schließung müssten die Behörden darüber hinaus darlegen, dass von privaten Wettbüros konkrete Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen. Solange jedoch die staatlichen Lotteriegesellschaften ihre Produkte in der bisherigen Weise weiter bewerben und vertreiben, liegt ein klarer Verstoß auch gegen EU-Recht vor.

Der Verband Europäischer Wettunternehmer begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg und ist zuversichtlich, weitere positive Signale aus den Gerichten zu erhalten. Die Innenministerien, die das Urteil der Karlsruher Richter uneingeschränkt begrüßt haben, scheinen die Rechnung ohne EU-Recht gemacht zu haben. Bleibt zu hoffen, dass sie das Thema bei der Vorbereitung der Ministerpräsidentenrunde am 22. Juni mit auf der Agenda haben.

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Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) www.vewu.com

Ingrid Sebald – PR Agentur sports-comm
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