Auf offene Briefe folgen offene Klarstellungen

Offizielle Stellungnahme vom 12.04.2006 zum „offenen Brief vom 10.04.2006

der verantwortlich gezeichneten:

Automaten-Hersteller-Verband (VDAI),(Dr. Jürgen Bornecke)

Automaten-Händler-Verband (DAGV), (RA Jörg Meurer)

Aufstellervertreter (BA), (RA Harro Bunke)

Das Forum der Automatenaufsteller (FORUM), (Jürgen Constroffer)

Informationsdienst- GmbH (AWI), (Robert Hess)“

Umsatzbesteuerung von Glücksspiel mit Geldeinsatz in Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

als gäbe es zur Zeit nichts Wichtigeres zu tun, als sich selbst auf die Schultern zu klopfen und Danksagungen innerhalb eines Briefs offen darzustellen. Der von den oben Genannten unterzeichnete „offene Brief“ birgt jedoch zu viele Irritationen in sich, als das diese innerhalb und außerhalb der Branche unbeantwortet stehen bleiben können.

Damit jeder Leser erkennt, welche Interessen sich im o.g. „offenen Brief“ widerspiegeln, machen wir zunächst deutlich, was die einzelnen Unterzeichner genau vertreten. Zum VDAI und DAGV sowie AWI sei soviel zu bemerken, dass weder die Gerätehersteller (VDAI) noch die Gerätehändler (DAGV) und erst Recht nicht die Informationsdienst- GmbH (AWI) von diesem Gesetzgebungsverfahren bzgl. der Umsatzbesteuerung von Glücksspiel betroffen sind. – Beide, weder die Hersteller noch die Händler, und schon gar nicht die Informationsdienst- GmbH (AWI), veranstalten Glücksspiel mit Geldeinsatz. Die vornehmliche Aufgabe der Informationsdienst- GmbH, deren Geschäftsführer der Prokurist der Gauselmann AG Robert Hess ist, besteht in der Organisation von für uns mehr als fragwürdige Parlamentarische Spielkartenrunden und zahlreiche Lobbyistentreffen bei Parteitagen.

Die Automatenaufsteller werden in dem o.g. „offenen Brief“ vom BA und FORUM vertreten. Hierzu sei nur soviel zu bemerken, dass der BA lediglich über 11 (elf) Verbandsmitglieder verfügt. Gemäß der BA-Verbandssatzung ist es einem Automatenaufsteller bis heute verwehrt, Mitglied im BA zu werden. Lediglich die 11 Verbandsmitglieder entscheiden darüber, was für eine Meinung in der Öffentlichkeit vertreten wird. Auf Grund dieser Verbandskonstellation befindet sich unter den verantwortlich gezeichneten Personen des „offenen Briefs“ vom 10.04.2006 max. ein einziger Automatenaufsteller.

Es ist schlichtweg ein Irrtum oder eine bewusste Falschinformation, wenn die Unterzeichner des „offenen Briefs“ behaupten, dass durch die jetzige Änderung des § 4 Nr. 9b UStG der vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Urteil vom 17. Februar 2005 beanstandete Verstoß der Umsatzbesteuerung von Glücksspiel gegen den Grundsatz der Umsatzsteuerneutralität geheilt wäre. Der EuGH hat lediglich mit seinem Urteil im Linneweber-Verfahren darüber entschieden, dass das Glücksspiel mit Geldeinsatz außerhalb von Spielbanken nicht der Umsatzsteuer unterworfen werden darf, wenn das Glücksspiel mit Geldeinsatz innerhalb von Spielbanken umsatzsteuerfrei ist. Hieraus die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die gemeinschaftsrechtliche Umsatzsteuerneutralität von sonstigem Glücksspiel mit Geldeinsatz dadurch herzustellen ist, indem die Spielbanken in Deutschland der Umsatzsteuer unterworfen werden, ist ein mehr als peinlicher Trugschluss. Die gemeinschaftsrechtliche Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift ist in dem Europäischen Gemeinschaftsrecht verankert und bezieht sich somit auf die Mitgliedstaaten der EU. – Und erst wenn alle Mitgliedstaaten das Glücksspiel mit Geldeinsatz von der Umsatzsteuer befreit haben, ist der gemeinschaftsrechtliche Neutralitätsgrundsatz unter den Mitgliedstaaten der EU (früher EG) auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer gewahrt.

Die Unterzeichner des „offenen Briefes“ versuchen, die zukünftige Umsatzbesteuerung u.a. dadurch zu rechtfertigen, weil ansonsten die als Alternative – die vom Bundesrat vorgeschlagene – Spieleinsatzsteuer das wirtschaftliche Aus für die weit überwiegende Mehrzahl der Automatenaufsteller bedeuten würde. Dieser Vortrag ist auch aus unserer Sicht zweifellos richtig und wurde auch nie bestritten. Genauso deutlich wie die Art der Berechnung der Spieleinsatzsteuer war jedoch auch, dass die Betreiber der Spielbanken von diesem Gesetzentwurf absolut nicht betroffen waren. Eine Ungleichbehandlung von gleichen Wirtschaftsteilnehmern und somit eine Diskriminierung von Glücksspielbetreibern an staatlich zugelassenen Geldspielgeräten innerhalb von Gaststätten und öffentlichen staatlich konzessionierten Spielhallen war vom ersten Tag der Herausgabe des BRGesetzentwurfs mehr als offenkundig. Diese Tatsche wurde jedoch von Seite der o.g. Unterzeichner des „offenen Briefs“ nie thematisiert, vielmehr wurden die Vorzüge der Umsatzsteuer massiv beworben.

Die o.g. Verbände bzw. GmbH versuchen weiterhin, glaubhaft zu machen, dass die tatsächliche Belastung durch die Umsatzsteuer nach Abzug des Vorsteuervorteils bei lediglich 8 liegen würde. Die o.g. Unterzeichner lassen hierbei bewusst 2 wesentliche Fakten außer Acht. Mit dem Wegfall der Laufzeitbeschränkung*) bei Glücksspielgeräten auf Grund der neuen Spielverordnung, wird auch die Zwangsinvestition des regelmäßigen Neukaufs von Geräten entfallen. Hinzu kommt der Wegfall des Kaufs von schwindelerregend teuren Jackpotsystemen. Weniger Investition zieht zwangsweise einen geringeren Vorsteuervorteil nach sich (das muss kein Nachteil sein). Genauso wenig wurde in der Berechnung der o.g. Unterzeichner auf die am 01.01.2007 anstehende Mehrwertsteuererhöhung um 3 Prozentpunkte hingewiesen. – Die tatsächliche Mehrbelastung durch die MwSt. dürfte somit ab 2007 leicht bei etwa 15 (19% MwSt. abzüglich 4% Vorsteuervorteil) liegen. – Inwiefern von solch einer Belastung die ca. 60.000 Arbeitsplätze bedroht werden, geht leider nicht aus den Berechnungen der o.g. Verbände und der GmbH hervor.

  • Bis zum Inkrafttreten der neunen Spielverordnung (01.01.06) unterlagen die Geldspielgeräte einer von den Automatenherstellern frei wählbaren Laufzeitbeschränkung (i.d.R. 4 Jahre) welche von der Physikalisch- Technische Bundesanstalt (PTB) amtlich bestätigt wurde. Nach Ablauft der 4 Jahre waren die Automatenaufsteller verpflichtet diese Geldspielgeräte gegen neue Geldspielgeräte zu ersetzen. (amtlich bestätigte Zwangsinvestition).
    Weitere Infos: www.trucklestone.com/laufzeitbeschraenkung.htm

Die unabhängigen Vertreter der Automatenaufsteller werden aus den erklärten Gründen auch weiterhin die Belastung durch die Umsatzsteuer auf Glücksspiel als eine Geißel betrachten. Die Unterzeichner des „offenen Briefes“ lassen auf Seite 2, Abs. 2 eine Anzahl von persönlichen Angriffen und niveaulosen Artikulierungen gegenüber den unabhängigen Vertretern der Automatenaufsteller in einem Maße los, dass es schwer fällt, die Sachlichkeit zu wahren. – Und das ganz besonders unter dem Aspekt, dass es gerade u.a. auch die o.g. Unterzeichner waren, welche mit allen Mitteln versucht haben, das BFH– und EuGHVerfahren in der Rechtsache Linneweber so zu beeinflussen, dass es im Sinne der der o.g. Verbände und der BRD verloren werden sollte. Glücklicherweise blieb es nur bei den Versuchen. – Ein Großteil der Automatenaufsteller hat bereits die rechtswidrig erhobenen Umsatzsteuern aus dem Betrieb von Glücksspiel von den Finanzämtern zurückerhalten; hierbei ging es nicht selten um hohe sechsstellige Eurobeträge. All diese Rückerstattungen hätte es nach dem Willen der o.g. Unterzeichner nicht gegeben. – Spätestens hier sollte sich jeder Leser die Frage stellen, was verwerflicher ist, durch Falschinformationen**) und durch Klägerbeeinflussung einen Prozess zu manipulieren, oder die Automatenaufsteller vorbehaltlos und unabhängig über die Machenschaften der sog. Branchenvertreter aufzuklären und über ihre wahren Rechte zu informieren? – Anstatt nun endlich ihr über viele Jahre anhaltendes Fehlverhalten einzugestehen, haben sich die Unterzeichner des o.g. „offenen Briefes“ und deren Verbände gegenüber den Automatenaufstellern ein weiteres Mal bloßgestellt. – Wenn solch ein Vorgehen nicht als ein Verrat an den Automatenaufstellern bezeichnet werden kann, was denn dann?

Woraus die o.g. Unterzeichner bzw. deren Verbände ihr Recht ableiten, dass nur sie mit den politischen Entscheidungsträgern in Kontakt treten bzw. den Vertretern von anders lautenden Rechtsmeinungen die Form, Art und Häufigkeit des Umgangs mit politischen Entscheidungsträgen aufzwingen dürfen, bleibt deren Geheimnis. – Vor allem ganz besonders dann, wenn man sich den bereits damals begangenen Verrat an den Automatenaufstellern durch das sog. Glawe- Verfahren***) vor Augen hält und weiß, dass alles auf eine Wiederholung im sog. Linneweber- Verfahren gesetzt wurde.

Es bedarf schon einer großen Portion Selbstüberschätzung, um auf Seite 2, Abs. 3 des o.g. „offenen Briefes“ die Fehler von Bund und Ländern bzgl. der rechtswidrig kassierten Umsatzsteuer anzuprangern und dabei unerwähnt zu lassen, dass die „Altverbände“ zu diesem „Fehler“ genauso viel beigetragen haben und was noch viel verwerflicher ist, darüber hinaus billigend in Kauf genommen haben, dass durch solche „Fehler“ wirtschaftliche Existenzen vernichtet wurden und die Automatenaufsteller allein aus dem manipulierten Glawe-Verfahren um etwa 1/3 ihrer damals tatsächlich zustehenden Rückerstattungsansprüche geprellt worden sind.

Weder der UAVD noch die IdS werden sich von solchen selbsternannten „Branchenvertretern“, welche obendrein überwiegend noch nicht einmal selbst Automatenaufsteller sind und somit in keiner Weise persönlich von einer rechtswidrigen Umsatzbesteuerung betroffen sind, in irgendeiner Form vorschreiben lassen, wie, wo undwas sie wann zu tun haben.

**) Zur Verbreitung irreführender Informationen benutzen die Verbände u.a. das s.g. FachmagazinAutomatenMarkt.
Weitere Infos: www.trucklestone.com/daten/Wer_die_Vergangenheit_kennt.doc
Bis heute ist dem UAVD e.V. eine Anzeigenschaltung in diesem Anzeigenblatt verwehrt worden.
Weitere Infos: www.uavd.de/amanzeig.htm ***)
Weitere Infos: www.trucklestone.com/hintergruende.htm#offenrbrief

Welche Rechtsauffassung die etwa 6000 Automatenaufsteller tatsächlich vertreten, wird aus der Anzahl der notwendigen Einsprüche und Klageverfahren gegen die zukünftige Erhebung der Umsatzsteuer auf Glücksspiel mit Geldeinsatz zu erkennen sein. Der UAVD und die IdS werden weiterhin unzensiert und vorbehaltlos dafür Sorge tragen, dass die betroffenen Automatenaufsteller über ihre Möglichkeiten und Rechte umfassend aufgeklärt werden. – In welcher Form diese Erkenntnisse dann genutzt werden, sollte jedem einzelnen selbständigen Unternehmer überlassen werden.

Wenn die o.g. Unterzeichner bzw. deren Verbände und der Vertreter der GmbH meinen, dass die politische Kultur es gebietet, die einstimmige Entscheidung über die Umsatzbesteuerung von Glücksspiel zu akzeptieren, da sonst eine ganze Branche ins Abseits gestellt werden würde, dann beweist dies, dass hier die s.g. „politische Kultur“ für höherrangig als das Verfassungsrecht und sogar als das Gemeinschaftsrecht angesehen wird. – In anbetracht der Tatsache, dass die o.g. Unterzeichner überwiegend als Rechtsanwälte auftreten, und zwar in einem Rechtstaat, kann man nur sagen: Armes Deutschland!

Dass es den alteingesessenen Verbänden und den damit über viele Jahre aufgebauten Strukturen nicht leicht fällt, eine solche tief greifende Verbandsreform wie die von dem UAVD bereits eingeleitet worden ist, zu akzeptieren, mag evtl. an dem Alter manch eines Vorstandsmitglieds, oder aber auch an deren persönlichen materiellen bzw. finanziellen Vorteilen liegen, welche nun evtl. in Frage gestellt werden könnten. – Sei’s drum, die ständig steigende Mitgliederzahl von UAVD und IdS ist ein Beweis dafür, dass sich die Automatenaufstellerschaft in Deutschland neu formieren wird, und zwar unabhängig davon, ob es den „alten“ organisierten Vertretern von Herstellern und Händlern und deren abhängigen Automatenverbänden schmeckt oder nicht. – Diese sollten sich auf Ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren, die da wären: Interessante Glücksspielgeräte unter Einhaltung sämtlicher Richtlinien und Verordnungen zu entwickeln, die dann ohne Schläferprogramme zu angemessenen und nachvollziehbaren Preisen an die Automatenaufsteller verkauft werden.

Mit freundlichen Grüßen an alle betroffenen Automatenaufsteller
UNABHÄNGIGER AUTOMATENAUFSTELLER VERBAND DEUTSCHLAND E.V.
Eggebrechthang 12
45357 Essen
Telefon: 0201 690085
Telefax: 0201 699500
www.uavd.de
info@uavd.de

Interessengemeinschaft der Spielautomatenbetreiber GbR
Assessor jur. Lutz Wöhler
H.- Dieter Freise # Horst H. Freise
Büro: Osterfeldweg 8, 30900 Wedemark
Postanschrift: Box 120117, 30907 Isernhagen – Germany
Tel.: ++49 (0)5130 7184 Fax: ++49 (0)5130 582796
Mobil: ++49 (0)163 866 7992 Mobil: ++49 (0)172 510 3968
eMail: info@ids-hannover.de
www.ids -hannover.de
www.neuespielverordnung.de
Deutschland den 12.04.2006