Wird Spieleinsatzsteuer beraten?

Aufsetzungsantrag des Freistaats Thüringen

Auf der Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates für morgen, 21. Dezember 2005, stehen Beratungen zur Spieleinsatzsteuer auf Geldspielgeräte. Der Tagesordnungspunkt ist durch einen sogenannten Aufsetzungsantrag des Freistaates Thüringen auf die Tagesordnung gesetzt worden. Behandelt werden soll die Empfehlung des Finanzauschusses des Bundesrats vom 1. Dezember 2005. Dort hatten sich die Länder-Finanzminister mit überwältigender Mehrheit für eine Spieleinsatzsteuer auf Geldspielgeräte von zehn Prozent ausgesprochen. Diese Empfehlung soll nun vom Bundesrat beschlossen und als Gesetzentwurf an den Bundestag weiter gereicht werden. Ein Spieleinsatzsteuergesetz wäre ein sogenanntes zustimmungspflichtiges Gesetz, weswegen sich auch der Bundestag mit der Sache befassen muß. Nach Informationen des Fachmagazins games & business wird davon ausgegangen, dass der Bundestag gegen ein Spieleinsatzsteuergesetz ist und ein Wiederaufleben der Umsatzsteuer favorisiert.

Da die Initiative von Thüringen verspätet eingereicht wurde, war nur ein Aufsetzungsantrag möglich. Nach Auskunft der AMA-Geschäftsführer kann ein solcher Aufsetzungsantrag abgelehnt werden, wenn nur ein Bundesland dem Antrag widerspricht. Daher ist im Moment noch nicht klar, ob sich der Bundesrat in seiner Sitzung überhaupt mit dem Thema beschäftigt. Sicher ist nur, dass sich der Wirtschafts- und der Agrarausschuß des Bundesrates mit dem Spieleinsatzsteuer-Vorstoß des Finanzausschusses noch gar nicht befasst haben.