Pressemitteilung: Bayerisches Staatsministerium des Inneren

Schmid: „Beschränkungen bei Sportwetten unerlässlich um Glücksspiel und Spielsucht einzudämmen“

„Die Beschränkung illegaler Sportwetten auf Angebote in staatlicher Verantwortung ist unerlässlich, um den Spieltrieb zu kanalisieren und negative Folgen des Glücksspiels wie Spielsucht einzudämmen. Sportwetten sind Glücksspiele. Gerade die Illusion, durch eigenes Fachwissen die Chancen zu verbessern, trägt zu ihrem Gefährdungspotential bei. Ereignisse wie im Schiedsrichterskanal zeigen, dass der Versuch, das Glück zu zwingen, die Verbindung zur Halb- und Unterwelt und zuletzt die krankhafte Spielsucht Glücksspiele als sozial unerwünschte Tätigkeit kennzeichnen,“ machte Innenstaatssekretär bei der mündlichen Verhandlung in Sachen „Sportwetten“ vor dem 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts am 8. November 2005 in Karlsruhe deutlich. Der Staatssekretär zeigte sich zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht den Ausschluss Privater von der Veranstaltung von Sportwetten bestätigen wird. Schmid erhofft sich von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch endgültige Rechtsklarheit für Polizei, Staatsanwaltschaften und Sicherheitsbehörden, damit diese die illegalen Glücksspielangebote effektiv bekämpfen und gegen die länder- und staatenübergreifenden erkennbaren Strukturen der organisierten Kriminalität in diesem Bereich weiter effektiv vorgehen können.

Schmid verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass allein in Bayern im Jahr 2004 über 100 Ermittlungsverfahren mit mehr als 200 Beschuldigten wegen Veranstaltungen illegaler Sportwetten eingeleitet worden sind, und sich der Trend der Zunahme von illegalen Wettangeboten auch in diesem Jahr fortsetzt. Schmid:

„Illegale Anbieter führen sich durch die vermeintlich unsichere Rechtslage geradezu ermutigt, ganze Franchise-Pakete anzubieten, Rechtsschutz gegen polizeiliche und sicherheitsbehördliche Maßnahmen inclusive.“

Der Staatssekretär machte deutlich, dass das Gefährdungspotential der Sportwetten und der Zusammenhang mit dem Umfang des Angebotes durch wissenschaftliche Studien in eindrucksvoller und besorgniserregender Weise belegt ist. Er verwies auf Marktanalysen, die in Deutschland ein rasantes Wachstum der Pro-Kopf-Ausgaben für Sportwetten im Jahr der Fußballweltmeisterschaft voraussagen. Schmid:

„Das ist ein Menetekel dessen, was nicht eintreten darf. Man muss sich die Zahlen vor Augen führen, um die Dimension abschätzen zu können: So soll sich der Pro-Kopf-Umsatz für Sportwetten, der in Deutschland gegenwärtig um die 18 Euro pro Jahr liegt, möglichst rasch in Richtung des britischen Niveaus bewegen, wo man bei ca. 470 Euro im Jahr angelangt ist. Nicht nur die Umsätze, sondern auch die Spielsuchtfälle würden um das zigfache steigen, wenn der Markt nicht über eine Begrenzung gedämpft bleibt“.

Schmid verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass mit dem staatlichen Oddset-Angebot das Ziel der Begrenzung und Dämpfung des Marktes erreicht worden ist:

„Oddset hat seit seiner Einführung seine Umsätze im wesentlichen gehalten und nicht übermäßig gesteigert. Doch haben im gleichen Zeitraum die faktischen Konkurrenten trotz Illegalität und Strafbarkeit Oddset überflügelt und das Marktvolumen mehr als verdoppelt.“

Pressesprecher: Michael Ziegler
Telefon: (089) 2192 –2114
Telefax: (089) 2192 –12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
08.11.2005, 15:47 UHR