Illegale Wetten

Karlsruher Richter bestätigen Verbot

In Sachsen-Anhalt bleiben unerlaubte Sportwetten verboten. Wie MDR 1 RADIO SACHSEN-ANHALT berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht Beschwerden privater Firmen aus Sachsen-Anhalt zurückgewiesen. Nach Angaben des Innenministeriums handelt es sich um Unternehmen aus Halle und Magdeburg, die ohne Erlaubnis der Städte als Buchmacher für Pferdewetten auch Wetten auf andere Sportereignisse angeboten und an andere Wettunternehmen vermittelt haben.

Halle und Magdeburg sahen darin ein unerlaubtes Glücksspiel und untersagten die Weitervermittlung der Wetten. Das Oberverwaltungsgericht gab den Städten Recht. Das Bundesverfassungsgericht sah keine Gründe, die Verfassungsbeschwerden gegen die Verbote anzunehmen. Zur Begründung hieß es, der Gesetzgeber habe ausdrücklich erklärt, dass auch die Vermittlung von Glücksspielen eine vorherige Genehmigung voraussetzt.