Bundesrat sagt Ja zu neuer Spielverordnung

Bayern setzt noch Änderungen in letzter Sekunde durch

Der Bundesrat hat nach Informationen des Fachmagazins games & business in seiner heutigen Sitzung einer Novellierung der Spielverordnung zugestimmt. Das bestätigen auch die Verbände der Automatenwirtschaft. Die neue Spielverordnung tritt zum 1. Januar 2006 in Kraft, wenn das Bundeswirtschaftsministerium der jetzt beschlossenen Fassung zustimmt. Gegenüber dem bisherigen Entwurf haben sich in letzter Sekunde auf Antrag von Bayern unter anderem bei der künftig zugelassenen Zahl der Geräte pro Quadratmeter in der Spielstätte Änderungen ergeben. Es sollen nur 12 statt der geplanten 15 Geräte pro 150 Quadratmeter zugelassen werden. Beim Geldspielgerät ergeben sich mit der neuen Spielverordnung folgende Veränderungen:

– Mindestens fünf Sekunden Spieldauer pro Spiel bei 20 Cent Einsatz.

– Höchstgewinn pro Spiel zwei Euro (bei einem 5-Sekunden-Spiel).

– Maximaler Stundenverlust 80 Euro

– Maximaler durchschnittlicher Stundenverlust pro Stunde 33 Euro.

– Künftig 12 Geldspielgeräte pro Spielstätten-Konzession zugelassen.

– Drittes Gerät in der Gastronomie erlaubt.

Außerdem soll es künftig eine Dokumentationspflicht für die Einsätze, Gewinne und den Kasseninhalt geben. Daneben hat der Bundesrat beschlossen, dass die PTB die Behörden benennt, die künftig alle 24 Monate die Geräteprüfungen vor Ort vornehmen. Das Verbot der Fungames stand von Anfang an im Entwurf der Spielverordnung. Neu ist das Verbot der Jackpots. Was die einzelnen Bestimmungen im Detail bedeuten, wird in der nächsten Zukunft erläutert werden.

Mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates können eine ganze Reihe von Weichen vor allem auf dem Sektor Geldspielgeräte neu gestellt werden. Durch die Möglichkeit, sowohl in Spielstätten als auch in der Gastronomie mehr Geräte aufstellen zu können, wird das Marktvolumen für alle Branchenstufen steigen – wenn auch nicht in der erhofften Größenordnung.

Geräte neuer Bauart werden nach Einschätzung der Industrie nicht vor dem Frühjahr 2006 lieferbar sein. Die Zulassung durch die PTB, vor allem aber die unerlässlichen Praxistests ließen kaum eine schnellere Markteinführung zu, heißt es. Dass erste Gerätetypen zur IMA 2006 gezeigt werden, wird zwar nicht explizit angekündigt, ist aber zu erwarten.

Mit der Entscheidung für eine neue Spielverordnung geht für die Automatenbranche ein acht Jahre währender Kampf zu Ende. Seit Januar 1998 wurde von allen Branchenstufen an dem Projekt gearbeitet. Unterstützung fand die Branche unter anderem bei den Wirtschaftsministern der Bundesländer, die schon im Jahr 2000 eine Änderung der Rahmenbedingungen für die Automatenwirtschaft dringend angemahnt hatten. Auch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB), die alle Geldspielgeräte zulässt, hatte enorm auf eine Veränderung gedrängt. Die PTB sah sich nur noch sehr schwer in der Lage, auf Basis der alten Verordnung von 1953 ihrem Prüfauftrag gerecht zu werden. Als Gegner einer neuen Spielverordnung hatten sich in den letzten zwei Jahren immer stärker die staatlichen Spielbanken profiliert. In der Folge hatten deren Dienstaufsichtsbehörden, die Innen- und Finanzministerien der Länder, sich gegen eine neue Spielverordnung gesperrt.