Spielvergnügungsteuer Hamburg – Informationsbroschüre liefert Basis für Steuergesetz

Zweifelhafte Berechnungen als Ursache für Erdosselungswirkung durch neue Steuer

Es ist eine harmlose Informationsbroschüre der Branche. Das „Taschenbuch der Automatenwirtschaft“ liefert Journalisten, Politikern, Existenzgründern und anderen Interessierten einen groben Abriss der Rahmenbedingungen des Glückspielmarktes in der Bundesrepublik.

Dieses kleine Büchlein erhält derzeit völlig unerwartet eine neue Rolle. Ein hierin überschlägig angegebener bundesweiter Gesamtumsatz aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, der den Anteil am Gesamt-Glückspielmarkt in der Bundesrepublik ausdrückt, wird in Verbindung mit einer Zahl der insgesamt bundesweit vorhandenen Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit zu einer regionalen Bemessungsbasis herunter gebrochen, um darauf basierend ein neues Steuergesetz zu schaffen: das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz, nach dem künftig die Einsätze der Spielgäste zu versteuern sind.

Wie in Informationsbroschüren üblich, werden auch hier Kennzahlen kräftig gerundet; die ungefähre Information hat Vorrang vor Zahlenfrust mit Nachkommastellen. Der Leser will schnell und übersichtlich informiert sein. Er wird langweilige Fußnoten, Rechenwege und Zahlen bis zwei Stellen hinter dem Komma allenfalls in Doktorarbeiten und anderen speziellen Abhandlungen akzeptieren.

Nicht anders geht es offenbar der Hamburger Finanzbehörde. Weil eine Auswertung der in Hamburg bekannten und zu Grunde liegenden Zahlen der Hamburger Automatenaufsteller nicht brauchbar wäre, so ein Vertreter der Finanzbehörde, verlässt man sich der Einfachheit halber auf das Taschenbuch der Automatenwirtschaft. Dass dabei auf die Beachtung jeglicher Grundregel der Statistik verzichtet, Rundungseffekte außer acht gelassen und quasi über den Daumen gerechnet wurde, wird jedoch nicht weiter erwähnt.

Aus den zwei Info-Daten des Taschenbuches wurde kurzerhand ein durchschnittlicher Bruttoumsatz für ein Hamburger Geldspielgerät mit Gewinnmöglichkeit errechnet. Hatte man diesen, war es kein weiter Weg, den Steuersatz zu ermitteln, um auf das für die Hansestadt gewünschte Steueraufkommen zu kommen.

Die Finanzbehörde räumt öffentlich ein, dass sie die Auswirkungen des neuen Gesetzes nicht kennt. Berechtigte und fundierte Zahlen und Einwände des Bundes der Steuerzahler, der Forschungsstelle für den Handel, Berlin, und des örtlichen Wirtschaftsverbandes, welche sämtlich den erdrosselnden und verfassungswidrigen Charakter der Steuer bestätigen, werden ignoriert. Man sei gespannt auf die Auswirkungen des Gesetzes.

In einem Weltatlas ist Hamburg zwei Daumen breit von München entfernt. Tatsächlich beträgt die Entfernung 775 Kilometer.

Leidtragende der zweifelhaften Berechnungsmethode der Finanzbehörde Hamburg sind die Aufstellunternehmer in Hamburg. Für sie zeigt der Daumen jetzt nach unten, wenn die Hamburger Politik diese Art der Gesetzesvorbereitung durch die Finanzbehörde durch ihr Votum bestätigt. Der Gesetzentwurf wird in der heutigen Sitzung der Hamburger Bürgerschaft in erster und zweiter Lesung verabschiedet werden.

HAMBURGER AUTOMATEN VERBAND e.V.
1. Vorsitzende: Dipl.-Kfm. Sabine Glawe
Steintorweg 8
20099 Hamburg
Fon: 040 – 20 72 73
Fax: 040 – 200 98 99