Zum Beitrag vom 23.5.13: Zuschlag für Spielbankbetrieb für Casino Baden AG in Sachsen –Anhalt

Mit Erstaunen habe ich diesen vom Grand Casino Baden AG lancierten Bericht gelesen. Wird doch mit keinem Wort erwähnt, dass in der Ausschreibung des Landes Sachsen Anhalt v. 10.10.2012 (2012/S 195-321253) und mit Sicherheit auch in dem Zuteilungsbeschluss ein wichtiger Vorbehalt enthalten ist: Beim OVG Sachsen- Anhalt wird wegen des Entzugs der Spielbankkonzession von dem vom Gericht eingesetzten Insolvenzverwalter ein Verwaltungsrechtsstreit geführt. Darauf wird in der Ausschreibung mit den Worten „streitbefangen“ hingewiesen und dass sich das Land eine Aufhebung des Verfahrens vorbehält.

Dies bedeutet, dass –nachdem aufgrund telefonischer Auskunft beim OVG Sachsen-Anhalt mit einem Termin zwischen 2-und 3 Jahren gerechnet werden muss- eine Entscheidung erst Mitte 2014- bis Mitte 2015 erfolgen wird. Bis dahin ist nichts sicher. Abgesehen davon kann es im Anschluss an die Entscheidung noch zu weiteren Verzögerungen kommen.

Nach meiner Meinung hätte dies unbedingt in der Pressemitteilung des Grand Casino Baden erwähnt werden müssen. Ich frage mich, warum das nicht geschehen ist.

Sachverständiger für Spielbanken
Wilhelm A. Vogl,
D-88131 Lindau