Konzession für die neuen Spielbanken in Zürich und Neuenburg

Bern, 28.09.2012
Der Bundesrat hat am Freitag den Spielbanken in Zürich und Neuenburg die Konzession erteilt. Die Spielbank der Swiss Casinos Zürich AG und jene der Casino Neuchâtel SA wollen ihren Betrieb diesen Herbst aufnehmen. Die entsprechenden Arbeiten laufen. Die Bewilligung zur Betriebsaufnahme wird die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) erteilen, wenn auch die letzten Konzessionsvoraussetzungen erfüllt sind.

Der Bundesrat hatte sich am 22. Juni 2011 für die beiden Projekte entschieden und ihnen eine Konzession in Aussicht gestellt. Die Arbeiten für die Betriebseröffnung stehen nun in Zürich und in Neuenburg kurz vor dem Abschluss. Der Bundesrat hat den beiden Spielbanken daher am Freitag die Konzession formell erteilt. Die ESBK prüft weiterhin laufend, ob die Konzessionsvoraussetzungen erfüllt sind.

Nach Betriebsaufnahme der beiden neuen Spielbanken wird es in der Schweiz insgesamt 21 Betriebe geben. Es ist heute nicht vorgesehen, diese Anzahl zu erhöhen.

Auf Wiedererwägungsgesuch nicht eingetreten

Der Bundesrat entschied am Freitag zudem, nicht auf ein eingereichtes Wiedererwägungsgesuch einzutreten. Eine im Vergabeverfahren nicht berücksichtigte Konkurrentin, die Spielbank Zürich AG, hatte am 12. September 2012 ein Gesuch um Wiedererwägung des Bundesratsentscheides vom 22. Juni 2011 gestellt und darin verlangt, dass der Swiss Casinos Zürich AG die in Aussicht gestellte Konzession zu verweigern sei. Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass das Gesuch für eine Wiedererwägung nicht hinreichend begründet war.
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