Neue Zuständigkeit beim Glücksspiel: Innensenator jetzt auch für Bremens Spielhallen verantwortlich

Pressemitteilung des Bremer Senats vom 30.06.2025

Ab dem 1. Juli 2025 übernimmt der Senator für Inneres und Sport die Zuständigkeit für alle Spielhallen in Bremen. Bisher war dafür die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation verantwortlich. Mit dieser Änderung werden nun alle Bereiche des Glücksspiels in einem Ressort gebündelt.

Das Ordnungsamt wird die Aufsicht über Spielhallen und Geldspielgeräte in Gaststätten übernehmen. Es ist bereits für die Kontrolle der Wettvermittlungsstellen zuständig. Der Innensenator begründet diese Entscheidung von Senat und Bürgerschaft: "Das Angebot in Spielhallen ist mindestens so gefährlich wie das in Wettvermittlungsstellen. Die Konzentration aller Glücksspielbereiche in meinem Haus ist daher folgerichtig."

Bessere Kontrollen durch einheitliche Zuständigkeit

Durch die neue Regelung können widersprüchliche Entscheidungen verschiedener Behörden vermieden noch besser werden. Die gesetzlichen Aufsichtsbefugnisse wurden für das Ordnungsamt vereinheitlicht.

Betreiber von Spielhallen und Gastronomen, die Geldspielgeräte aufstellen möchten, müssen ihre Erlaubnisse künftig beim Ordnungsamt beantragen. Auch Hinweise auf Verstöße - etwa beim Jugendschutz oder bei fehlenden Abfragen der Spielersperrdatei – können an das Ordnungsamt gerichtet werden. Ebenso werden Meldungen über illegales Glücksspiel dort bearbeitet und umgehend verfolgt.

Die Zusammenführung der Zuständigkeiten wird den Schutz der Bürger vor den Gefahren des Glücksspiels stärken und gleichzeitig die Verwaltungsabläufe vereinfachen.