Länder übergeben Verantwortung für die Regulierung des länderübergreifenden Glücksspielmarktes ab 1.1.2023 an die GGL
Am 13. Dezember tagte zum letzten Mal das Entscheidungsgremium der Länder für Aufgaben der ländereinheitlichen Glücksspielaufsicht. Die Mitglieder des sogenannten Glücksspielkollegiums, das zu diesem Zweck in Halle (Saale) zusammenkam, überreichten dabei symbolisch Akten an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und delegierten damit die Verantwortung für die Regulierung des Online-Glücksspielmarktes zum 1.1.2023 an die neu geschaffene Behörde mit Sitz in der Saalestadt.
Dazu GGL-Vorstand Ronald Benter: „Mit diesem Schritt ist ein wichtiger Meilenstein des Glücksspielstaatsvertrages 2021 erreicht. Durch die Bündelung der Kompetenzen in der GGL wird die Regulierung des Online-Glücksspielmarktes auf eine neue Stufe gehoben“.
„Wir sind startklar“, ergänzt Benters Vorstandskollege Benjamin Schwanke. „Wir haben die entsprechenden Strukturen und Prozesse aufgebaut, um ab 1.1.2023 den Online-Glücksspielmarkt wirksam zu regulieren. Dabei können wir auf der Erfahrung des Glücksspielkollegiums und die Expertise in den Ländern aufbauen, wofür wir sehr dankbar sind.“
Mit dem vollzogenen Schritt übernimmt die GGL mit dem Jahreswechsel damit die Verantwortung der übergangsweise zuständigen Bundesländer Sachsen-Anhalt (Online Poker/Virtuelle Automatenspiele), Hessen (Sport- und Pferdewetten), Rheinland-Pfalz (sog. Soziallotterien), Hamburg (Klassenlotterien) und Niedersachsen (Gewerbliche Spielvermittlung).
Die Vorstände: „Wir freuen uns insbesondere darauf, zum Jahresanfang ca. 20 sehr gut eingearbeitete Beschäftigte des bisher übergangsweise für die Erlaubnis- und Aufsichtsverfahren für virtuelles Automatenspiel und Online Poker zuständigen Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zu übernehmen.“ Zum Jahresbeginn 2023 werden weitere ExpertInnen eingestellt.
Jörg Sibbel, Staatssekretär im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein und aktueller Vorsitzender des Verwaltungsrates der GGL blickt dem Aufgabenübergang mit Optimismus entgegen: „Wir freuen uns, dass der Aufbau der GGL erfolgreich gelungen ist und die Behörde planmäßig zum 1.1.2023 ihre Aufgaben wahrnehmen kann. Die GGL darf sich auch danach weiterhin der Unterstützung der Länder sicher sein.“
Die GGL hat ihren Sitz in Sachsen-Anhalt. Als Vertreter dieses Sitzlandes hebt Klaus Zimmermann, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen- Anhalt, hervor: „Beim Aufbau der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ist jetzt auch die letzte Phase abgeschlossen. Wir haben in Sachsen-Anhalt die Voraussetzungen geschaffen, um der GGL einen erfolgreichen Start zu ermöglichen. Die Aufgaben für die Erteilung von Erlaubnissen in den Bereichen Online-Poker und virtuellem Automatenspiel, die bisher von uns beziehungsweise dem Landesverwaltungsamt wahrgenommen wurden, gebe ich mit gutem Gewissen in die Hände der GGL. Dank hoch motivierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es in kurzer Zeit und unter hohem Druck gelungen, diesen Markt zu regulieren. Die GGL kann hier auf ein solides Fundament aufbauen. Ich danke den anderen Bundesländern für das Vertrauen, das sie in Sachsen-Anhalt gesetzt haben.“
Quelle: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder