Die Unterschriften müssen dann nur noch von den Gemeinden überprüft und beglaubigt werden. Anschließend hat die IG bis zum 20. Oktober Zeit, die Unterschriften bei der Regierungskanzlei einzureichen.
IG Volksmeinung setzt auf Volksabstimmung
Sollte die Verfassungsinitiative zustande kommen, muss der Landtag das Casino-Verbot spätestens nächsten Monat behandeln. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Landtag der Verfassungsinitiative entspricht, hält man selbst bei der IG Volksmeinung für äußerst gering. Dafür wäre ein einstimmiger Beschluss oder eine Dreiviertelmehrheit des Landtages in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen notwendig. Man setzt daher viel mehr direkt auf den Volkswillen, denn die Regierung muss, sollte sie die Verfassungsinitiative ablehnen, innerhalb von 14 Tagen nach der Landtagssitzung eine Volksabstimmung anordnen. Diese ist dann wiederum innerhalb von drei Monaten durchzuführen.
Casino-Verband führt Meinungsumfrage durch
Ganz untätig schaut der Liechtensteiner Casino-Verband dem Treiben der IG Volksmeinung natürlich nicht zu. So führt das Marktforschungsunternehmen Demoscope derzeit in dessen Auftrag eine Umfrage hinsichtlich der Meinungsbildung unter den Stimmberechtigten in der Bevölkerung Liechtensteins durch, wie der Verbandspräsident Reinhard Fischer bestätigt.