Casino-Verbot in Liechtenstein: Unterschriftensammlung kann beginnen

Nachdem der Initiative "Casino-Verbot" verfassungskonformität bescheinigt wurde und auch der Landtag das Initiativbegehren abgesegnet hat, kann die IG Volksmeinung am heutigen 8. September mit ihrer Unterschriftensammlung beginnen. Für eine erfolgreiche Verfassungsinitiative benötigt sie dafür mindestens 1.500 Unterschriften von Liechtensteiner Bürgern.

Sollte die Verfassungsinitiative erfolgreich sein, muss der Landtag über den Initiativentwurf Beschluss fassen. Stimmt der Landtag dem Entwurf der Verfassungsinitiative dabei nicht zu, wäre der nächste Schritt die Regierung mit der Anordnung einer Volksabstimmung zu beauftragen. Der Landtag hat weiterhin die Möglichkeit dem Initianten Gegenvorschläge zu unterbreiten, genauso wie die Regierung die Möglichkeit hat weitere Maßnahmen zur Marktregulation zu veranlassen.

Stimmt der Landtag oder eine etwaige Volksabstimmung dem Initiativentwurf dagegen zu, würde das bedeuten das in Zukunft neben Casinos auch sämtliche anderen Geldspiele mit Suchtrisiko (online wie terrestrisch) - nach einer gewissen Übergangsfrist - im Fürstentum Liechtenstein verboten wären. Lotterien und Rubbellose sind dabei von dem Verbot ausgenommen.

Das letzte Wort im Fürstentum hat allerdings immer noch der Fürst. Dieser kann aufgrund seiner Sanktionsrechte vom Parlament und vom Volk beschlossene Gesetze widerrufen.