Forderung, das Pokerspiel ausschließlich in konzessionierten Spielbanken, jedoch nicht zu Lasten von Roulette und Black-Jack anzubieten, durch ver.di bekräftigt

Sitzung des Bundesarbeitskreises Spielbanken in Dortmund

Der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat sich in seiner letzten Sitzung in Dortmund unter anderem mit der aktuellen Situation der Spielbanken und den daraus entstehenden veränderten Bedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beschäftigt, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken.
Der Bundesarbeitskreis bekräftigte nochmals seine Position, dass Pokerspiel ein Glücksspiel ist und daher ausschließlich von konzessionierten Spielbanken angeboten werden darf. „Dies darf aber“, so Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken „nicht zu Lasten von Roulette und Black-Jack gehen“. Es ist zu erkennen, dass einige Betreiber durch ihr Pokerangebot das Spielangebot von Roulette und Black-Jack reduzieren. Daher sind dringend die politischen Rahmenbedingungen durch die jeweiligen Bundesländer zu schaffen und die Spielbankabgaben zeitgemäß zu gestalten.
„Da sich alle Bundesländer zum Glücksspielstaatsvertrag und somit zur Bekämpfung der Spielsucht bekannt haben, dürfte dies“, so Stracke, „der Politik keine großen Probleme bereiten“. Da Poker ein sehr personalintensives Spiel ist, sind die Abgabensätze für dieses Spiel gesondert zu regeln.
Im Gesetz wird sich weiterhin klar zum ordnungspolitischen Auftrag der Spielbanken bekannt.
Spielbanken sind keine Wirtschaftsbetriebe, denn sie haben einen ordnungspolitischen Auftrag zu erfüllen, d.h., der Betrieb von Spielbanken ist grundsätzlich eine unerwünschte Tätigkeit, die nur ausnahmsweise zur Kanalisierung des in der Bevölkerung vorhandenen Spieltriebs zulässig ist (vgl. BVerfGE) 28, 119 ff.) das illegale Glücksspiel einzudämmen und dem menschlichen Spieltrieb eine staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeit zu geben.

Ver.di hat die Spielbankbetreiber aufgefordert, attraktive Angebote zu entwickeln, um damit dem Rückgang der Gästezahlen entgegenzuwirken.

Ein Abbau von Arbeitsplätzen oder die Schließung von Spielbankstandorten sind keine Alternativen und werden von ver.di entschieden abgelehnt.
Die Mitglieder des Bundearbeitskreises Spielbanken und die Arbeitnehmervertretungen sind selbstverständlich bereit, gemeinsam mit den Arbeitgebern an der Ausarbeitung neuer Konzepte mitzuwirken und sich im Interesse der Beschäftigten in der Spielbankenbranche entsprechen einzubringen.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz; bernhard.stracke@verdi.de